Schachbund sperrt auch Falko Bindrich

So war es früher - kein Handy irritierte den Spielbetrieb So war es früher - kein Handy irritierte den Spielbetrieb Library of Congress, USA

Es hat ein wenig gedauert, doch nun hat der Schachbund entschieden. Falko Bindrich, Jung-Nationalspieler und Schach-Großmeister, wird für zwei Jahre gesperrt. Beim ersten Bundesliga-Wochenende im Oktober in Mülheim war der Eppinger unter Verdacht geraten, mit einem Schachprogramm auf seinem Handy/ Smartphone unerlaubte Hilfsmittel bei der Partieführung herangezogen zu haben.
Eine Durchsicht seines privaten Handys durch den Schiedsrichter allerdings, mit der die erhobenen Vorwürfe vielleicht noch hätten entkräftet werden können, hatte Bindrich vor Ort unter Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt und dies auch in einer ausführlichen Stellungnahme hier im Blog begründet.


Das Präsidium des DSB hat nun (endlich und nach gründlicher Vorbereitung) einen Entschluss gefasst - immerhin liegt der Vorfall schon über drei Monate zurück. Bereits im November fühlte sich unser Kollege Krennwurzn ob der scheinbaren Regungslosigkeit des Verbandes schon ganz entfernt an Samuel Becketts Warten auf Godot erinnert.

Doch nun, und wer weiß, vielleicht nach allerlei zeitaufwendigen Gutachten und juristischen Absicherungen, liegt eine Entscheidung des DSB vor, gegen die Falko Bindrich allerdings noch Einspruch einlegen kann.

Für Bindrich bedeuten diese zwei Jahre Sperre eine relativ lange Zeit ohne Wettkampfschach. Ähnlich wie im Fall von Christoph Natsidis mögen manche diese Sperre dennoch als zu kurz geraten ansehen und ihr eine abschreckende Wirkung absprechen. Jedoch soll man bedenken, dass es im vorliegenden Fall keinen eindeutigen Beweis gibt für einen Betrug, denn ob Falko Bindrich nun wirklich gecheatet hat oder nicht, können wir nicht ermessen.
Zumindest im Nachhinein wäre er wohl besser beraten gewesen, sein Handy für eine Durchsuchung durch den Schiedsrichter zu öffnen. Das allerdings hätte für ihn nur dann Sinn gemacht, wenn auf dem Handy auch tatsächlich nichts Verdächtiges gewesen ist - und damit sind wir schon wieder im Reich der Spekulation.

bansem300Die klarste Linie und eine erste Abwehrmöglichkeit für Betrugsversuche ist vermutlich das Bad Harzburger Modell: kein Handy am Körper während der Partie, und bei Verstößen dagegen wird genullt. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis eine solche Regelung überall in Kraft getreten ist.

Hier der Entscheid des DSB im Wortlaut:

"In seiner Sitzung am 19.01.2013 in Kassel traf das Präsidium des Deutschen Schachbundes im „Fall Falko Bindrich“ folgende Entscheidung:

GM Falko Bindrich hat mit seinem Verhalten gegen Ziff. 5.3.4 der Turnierordnung des Schachbundesliga e.V. verstoßen und sich damit zugleich gem. § 55 Abs. 1 der DSB-Satzung einen schweren Verstoß gegen die Grundsätze des Deutschen Schachbundes zuschulden kommen lassen und so dem Ansehen des Bundes schweren Schaden zugefügt.

 Wegen dieses Verstoßes verhängt das Präsidium des DSB eine Funktions- und Spielsperre gem. § 55 Abs. 2 Nr. 4 und 5 der DSB-Satzung für die Dauer von 2 Jahren.

 Bei seiner Entscheidung hat das Präsidium insbesondere berücksichtigt, dass bereits das Beisichführen technischer Hilfsmittel untersagt ist. Ebenso wurde die nicht erfolgte und aus Sicht des Präsidiums zumutbare Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung in der Entscheidungsfindung - nach übereinstimmender Auffassung ist die Weigerung, sich einer zulässigen Kontrollmaßnahme zu unterziehen, dem Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels gleichzusetzen - berücksichtigt.

 Zusätzlich zur Verhängung der Sanktion beantragt das Präsidium eine Befassung mit dem Sachverhalt durch die FIDE Ethics Commission.

 Gem. § 57 Abs. 3 der DSB–Satzung kann GM Falko Bindrich gegen die ausgesprochenen Sanktionen innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen.

 

Für das Präsidium des Deutschen Schachbundes

 Michael S. Langer/Stellv. Präsident"

 (Quelle: www.schachbund.de


Was halten Sie von der Entscheidung des Deutschen Schachbundes?

Über eine rege Beteiligung an unserer Umfrage in der linken Spalte der Website freuen wir uns.

 

Olaf Steffens

Olaf Steffens, Diplom-Handelslehrer, unterrichtet an einer Bremer Berufsschule. FIDE-Meister seit 1997, ELO um die 2200, aufgewachsen in Schleswig-Holstein. Spielte für den Schleswiger Schachverein von 1919 (moinmoin!), den MTV Leck (hoch an der dänischen Grenze!), den Lübecker Schachverein, die Bremer Schachgesellschaft und nun für Werder Bremen.

Seit 2012 Manager des Schachbundesliga-Teams des SV Werder Bremen.

Größte Erfolge:
Landesmeister von Schleswig-Holstein 1994, Erster Deutscher Amateur-Meister 2002, 5.Platz beim letztenTravemünder Open 2013, und Sieger des Bremer Hans-Wild-Turniers 2018.

Größte Misserfolge:
Werd´ ich hier lieber nicht sagen!

Größte Leidenschaften:
früh in der Partie irgendetwas mit Randbauern und/ oder g-Bauern auszuprobieren und die Partie trotzdem nicht zu verlieren – klappt aber nicht immer.

Kommentare   

-1 #61 Schachorganisator 2013-02-23 14:50
Thomas, wir sind uns sicher weitestgehend darüber einig, wenn Du schreibst:
Zitat:
Für mich ist es eher ein Beispiel was Massenmedien am Schach leider vor allem interessiert, und dass wilde Betrugsvorwürfe schlimmer sind als tatsächlicher Betrug.
Für mich sind es nicht nur die Medien. Was ich da in anderen Foren schon gelesen habe, da sträuben sich einem die Haare.
Nehmen wir nochmals das Beispiel FB und unterstellen, dass er weder betrogen hat, noch betrügen wollte.
Seine Toilettengänge spielten bei der Urteilsbegründung keine Rolle. Es bleibt das Handy, welches er ohne Genehmigung des SR in die Turnierräume mitbrachte. Das ist im ausgeschalteten Zustand überall gestattet, nur in der 1.Bundesliga eben nicht. Ob ihm dieser Sachverhalt bewusst war? Das war aber nicht der Hauptgrund für die Spielsperre. Dafür musste ein ebenfalls neu in die TO der 1.Bundesliga aufgenommener Artikel herhalten: der SR ist berechtigt, bei einem Verdacht, Handy- und Taschenkontrolle vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass dies FB nicht bekannt war. Jedenfalls brachte er in seiner Stellungnahme das zum Ausdruck und konnte sich daher gar nicht vorstellen, dass er diese Einschränkung seiner Persönlichkeitsrechte zulassen musste. Jedenfalls hat er eben diese Kontrolle abgelehnt und das wurde ihm hart angekreidet: diese Verweigerung wurde ihm so ausgelegt wie im Falle eines Dopingverdachts die Verweigerung des Tests.
Jedenfalls ist FB offensichtlich davon ausgegangen, dass ihm sein Verhalten schon den Punkt gegen GM Siebrecht kosten könnte, aber Spielsperre? Davon stand nichts in der Turnierordnung und nicht im entferntesten eine Andeutung. Schon merkwürdig, dass dafür die Satzung des DSB herhalten musste mit der Bgründung, dass er sich damit.
Zitat:
einen schweren Verstoß gegen die Grundsätze des Deutschen Schachbundes zuschulden kommen lassen und so dem Ansehen des Bundes schweren Schaden zugefügt.
+2 #62 Krennwurzn 2013-02-23 21:50
zitiere Schachorganisator:
Nehmen wir nochmals das Beispiel FB und unterstellen, dass er weder betrogen hat, noch betrügen wollte.

Diese Unterstellung bringt uns genau um nichts weiter - sie ist eine einzige Themenverfehlung!

Auch wenn er nicht betrogen hat, so hat er einen Regelverstoß gemacht, der so ausgelegt wird als ob er betrogen hätte! Und dafür hat er eine Strafe kassiert! Sogar sein Mannschaftsführer hat ihn gebeten das Handy überprüfen zu lassen - ich verstehe nicht warum immer nur andere Schuld sein sollten!

Die SCHULD und die VERANTWORTUNG liegt allein bei BINDRICH!
-2 #63 Schachorganisator 2013-02-24 08:31
@Krennwurzn; ich hatte bewusst geschrieben:
Zitat:
Nehmen wir nochmals das Beispiel FB und unterstellen, dass er weder betrogen hat, noch betrügen wollte.
Darauf Deine Antwort:
Zitat:
Auch wenn er nicht betrogen hat, so hat er einen Regelverstoß gemacht, der so ausgelegt wird als ob er betrogen hätte! Und dafür hat er eine Strafe kassiert!
Genau! Für den Regelverstoß ist er bestraft worden und das war bitter genug: er selbst hat eine Niederlage kassiert und ebenfalls seine Mannschaft.
Aber nun kommt es:
Er hat einen Regelverstoß gemacht, Zitat:
der so ausgelegt wird als ob er betrogen hätte!
Da kann ich nur fragen: wo leben wir denn?
Da sind mir 3 Betrüger doch lieber, die nicht erwischt werden (keine Ahnung, wie hoch die Dunkelziffer ist), als ein unschuldig Verurteilter!
#64 Krennwurzn 2013-02-24 14:26
zitiere Schachorganisator:
Da sind mir 3 Betrüger doch lieber, die nicht erwischt werden (keine Ahnung, wie hoch die Dunkelziffer ist), als ein unschuldig Verurteilter!


Wahrscheinlich müssen wir die "Krot" schlucken, dass es auch "Unschuldige" erwischt, um nicht Dunkelziffern wie zB im Radsport zu erhalten bei denen wohl fast jeder TdF-Gewinner ein nicht oder spät erwischter Dopingsünder ist.

Es reicht wohl nicht nicht zu betrügen, man darf auch keinen Verdacht aufkommen lassen, dass man betrogen haben könnte!

Und UNSCHULDIG an der Situation ist FB mit Sicherheit nicht (egal ob betrogen oder nicht) - das möchtest Du zwar gerne verschleieren, aber ohne schuldhaftes Verhalten wäre FB nicht in der aktuelle Situation!
-1 #65 Schachorganisator 2013-02-24 14:38
Krennwurzn, da sind wir einer Meinung:
Zitat:
aber ohne schuldhaftes Verhalten wäre FB nicht in der aktuelle Situation!
Natürlich hat sich FB schuldhaft verhalten!
An seiner Stelle hätte ich das Handy kontollieren lassen, aber er hat es nun mal nicht. Er hat das auch begründet und das kann man nun wirklich so sehen oder eben anders.
Wenn man es anders sieht -und der DSB hat es anders gesehen- ist doch aber seine Argumentation nicht das Eingeständnis des Betrugs, sondern eben immer noch ein fehlerhaftes Verhalten. Im Strafrecht würde das nie und nimmer als Zitat:
Nachweis einrs Betruges
zureichen, aber hier befinden wir uns im Vereinsrecht und da kann man sich das etwas zurechtbiegen.
+2 #66 Darth Frank 2013-02-24 18:34
Zitat:
An seiner Stelle hätte ich das Handy kontollieren lassen


Es gibt nur zwei vernünftige Gründe für die Verweigerung der Kontrolle:

1. Es wäre eine Schachapp mit der laufenden Partie hochgepoppt
2. Er hat nicht mit 2 Jahren Sperre gerechnet und sein Persönlichkeitsrecht war ihm der Partieverlust wert

Wobei die Sache mit den intimen Fotos und Geschäftgeheimnissen arg nach Bullshit klingt. Gar keine Begründung wäre für ihn immer noch besser gewesen.
#67 Schachorganisator 2013-02-24 19:40
Zu 1.: ob es so war, weiß nur FB selbst. Wenn es so war, dann hat er betrogen und die Strafe wäre gerechtfertigt.
Zu 2.: wenn es nicht so war, dann konnte er schlimmstenfalls mit dem Partieverlust rechnen, keinesfalls mit einer Spielsperre.
#68 Losso 2013-02-24 22:14
zitiere Schachorganisator:

Da kann ich nur fragen: wo leben wir denn?
Da sind mir 3 Betrüger doch lieber, die nicht erwischt werden (keine Ahnung, wie hoch die Dunkelziffer ist), als ein unschuldig Verurteilter!


Das ist meines Erachtens unzutreffend bezüglich des Beispiels. Zu dem Zeitpunkt, an dem er kontrolliert wird, dreht sich die Beweislast um. Denn da hatte er ja schon einen Regelverstoß begangen, nämlich sein Mobiltelefon mitgeführt, und steht nun in der Pflicht, seinerseits seine Unschuld nachzuweisen. Dem hat er sich entzogen und damit ist es für mich klar, dass das im Ergebnis mit einem Betrug gleichzusetzen ist und entsprechend zu ahnden ist.

Und so richtig klar, dass es nicht den Falschen getroffen hat, war es nach seiner absolut unangemessenen und völlig uneinsichtigen Reaktion hier auf schach-welt.de.
#69 Schachorganisator 2013-02-25 07:56
Zitat:
Das ist meines Erachtens unzutreffend bezüglich des Beispiels. Zu dem Zeitpunkt, an dem er kontrolliert wird, dreht sich die Beweislast um. Denn da hatte er ja schon einen Regelverstoß begangen, nämlich sein Mobiltelefon mitgeführt, und steht nun in der Pflicht, seinerseits seine Unschuld nachzuweisen.
Das hatten wir schon x-mal.
Natürlich war FB klar, dass er einen Regelverstoß begangen hat und hat die Konsequenz mit dem Partieverlust auch getragen.

Zitat:
Dem hat er sich entzogen und damit ist es für mich klar, dass das im Ergebnis mit einem Betrug gleichzusetzen ist und entsprechend zu ahnden ist.
Dass er die Handykontrolle verweigert hat, kann auch ich nicht so recht nachvollziehen.
Hat er betrogen, dann wäre der Beweis sicher gefunden worden.
Hat er aber nicht betrogen, dann wäre auch nichts gefunden worden.
Soweit die einfache Logik, wie es auch der DSB sieht. Also Handykontrolle ja – alles ok..
Handykontrolle verweigert = Schuldeingeständnis. Wenn es immer so einfach wäre!

Zitat:
Und so richtig klar, dass es nicht den Falschen getroffen hat, war es nach seiner absolut unangemessenen und völlig uneinsichtigen Reaktion hier auf schach-welt.de.
Was hätte er denn Deiner Meinung nach schreiben sollen, wenn er unschuldig ist? Sicher, da kann man trefflich über diese oder jene Formulierung streiten.
Allerdings gbe ich Dir Recht, dass, wenn FB nachweislich betrogen hat, er tatsächlich unangemessen und uneinsichtig reagiert hat.
Es gibt aber keinen Nachweis, sondern es bleibt immer nur die Vermutung.

Vielleicht erfahren wir in den nächsten Wochen oder Monaten mehr, denn die Einspruchsfrist gegen die vom DSB-Präsidium verhängte Strafe ist inzwischen vorbei.
#70 Thomas Richter 2013-02-25 09:15
Alles hatten wir schon x-mal, also bringe ich auch noch eine Wiederholung:

Die neuen Bundesliga-Regeln waren womöglich eine Reaktion auf den Fall Natsidis. Da wissen wir dass er betrogen hat - denn er hat sein Handy vorgezeigt (was der Schiedsrichter zum damaligen Zeitpunkt wohl nicht erzwingen konnte) und dann eingestanden was er nicht leugnen konnte. Mit diesem Wissen wäre es - hypothetisch - doch sehr unbefriedigend wenn Natsidis sich er Kontrolle entzogen hätte mit als Folge Freispruch mangels Beweisen?

Bindrich hat sein Handy nicht vorgezeigt - was würde Natsidis denken wenn Bindrich _deswegen_ (bis auf den Partieverlust) ohne Konsequenzen davonkommen würde. Das wäre dann sozusagen nachträglich Betrug am Betrüger ... ? Die Strafe für Natsidis wäre dann Folge der letzten "Dummheit" (Handy freiwillig vorzeigen), nicht für vorangegangene Dummheiten.

Schachorganisator, Du bist am Zug!
+1 #71 Losso 2013-02-25 10:18
Zitat:
"Das hatten wir schon x-mal."
Ich wollte nur mal "Umkehr der Beweislast" hier bringen. Denn das ist mE genau das Thema hier.

Und die Beweislast umzukehren, ist in diesem Fall sogar noch großzügig: Ein deutscher Meister im Billard hat seinen Titel verloren und wurde zwei Jahre gesperrt, weil er eine Substanz in sich trug, die den EPO-Nachweis erschwerte. Klar ist, dass das beim Billard Schwachsinn ist, denn da bringt EPO gar nichts. Wäre er aber Langstreckenläufer, dann wäre das mE völlig zurecht schon gleichbedeutend mit Disqualifikation und Sperre. Und da gibt man dem Sportler noch nicht einmal die Möglichkeit, einen Gegenbeweis anzutreten.

Nach Deiner Logik, Schachorganisator, würde auch das (also die Einnahme von Substanzen, die den Dopingnachweis behindern) unter die Unschuldsvermutung fallen. Wenn das der Fall ist, kann man den Kampf gegen Doping auf breiter Front einstellen.

Zitat:
"Was hätte er denn Deiner Meinung nach schreiben sollen, wenn er unschuldig ist?"
Dass er eine riesige Dummheit begangen hat, ein Mobiltelefon am Körper mitzuführen und dass es ihm leid tut, dass er seiner Mannschaft dadurch Schaden zugefügt hat. Das ist nämlich völlig unabhängig davon, ob er tatsächlich das Mobiltelefon zum cheaten benutzt hat, gültig. So viel Selbstreflektion und Demut sollte eigentlich jedem Menschen zueigen sein.
+1 #72 Schachorganisator 2013-02-25 10:21
Na, da will ich mich mal nicht weiter bitten lassen.

Natürlich sind die neuen Bundesliga-Regeln auch eine Reaktion auf den Fall Natsidis.
Gegen Betrug im Schach muss man etwas tun und das hat man gemacht.
Allerdings: da ist mit „heißer Nadel“ gestrickt worden und nicht immer sauber und klar formuliert.
Nehmen wir nur das Beispiel mit der Handykontrolle: Warum steht nirgends, was passiert, wenn diese –aus welchen Gründen auch immer- verweigert wird? Was hat den DSB (oder die 1.Bundesliga e.V.) daran gehindert, in die TO zu schreiben, dass das wie Betrug gewertet wird? Hatte man Angst, die Änderungen nicht abgesegnet zu bekommen? Oder hat man es schlicht vergessen?
Weil es nicht formuliert wurde, muss man nun in der Satzung suchen, was sich da finden lässt und man wurde fündig:
Zitat:
(1) Gegen Mitglieder nach § 4 und § 5 Abs. 2 können seitens des Bundes Sanktionen verhängt werden, wenn sie
...
2. sich schwerer Verstöße gegen die Grundsätze des Bundes zuschulden kommen lassen,
...
4. die Interessen oder das Ansehen des Bundes schädigen.
Der entscheidende Unterschied zu Natsidis ist:
Zitat:
Da wissen wir dass er betrogen hat - denn er hat sein Handy vorgezeigt (was der Schiedsrichter zum damaligen Zeitpunkt wohl nicht erzwingen konnte) und dann eingestanden was er nicht leugnen konnte.
Wie Stefan Löffler seinerzeit bereits schrieb, hätte es Natsidis nicht tun müssen. Als Student der Rechtswissenschaft hätte er wissen müssen, was da auf dem Spiel stand. Eigene Dummheit hat ihn sozusagen überführt und das ist gut so. Für 2 Jahre gibt es einen Betrüger weniger. Das andere wäre in der Tat unbefriedigend.

Zitat:
Bindrich hat sein Handy nicht vorgezeigt - was würde Natsidis denken wenn Bindrich _deswegen_ (bis auf den Partieverlust) ohne Konsequenzen davonkommen würde. Das wäre dann sozusagen nachträglich Betrug am Betrüger ... ?
Was Natsidis denkt, interessiert mich hier weniger.
Was aber nun FB betrifft, da gibt es doch einen großen Spielraum an Strafmöglichkeiten. Immerhin hat man das Strafmaß fast völlig ausgereizt, da das Höchstmaß ja 3 Jahre Sperre wären.
Da es kein Dopingvergehen entsprechend NADA-Code war, hätte das Höchstmaß m.E. nur dann angewendet werden können, wenn FB sein Handy vorgezeigt hätte und tatsächlich der Nachweis des Betruges gefunden worden wäre.

Es ist nun mal so: es gibt keinen Beweis für die Unschuld von FB. aber es gibt außer einem Fakt (Verweigerung der Handykontrolle) und der Interpretation dessen als Indiz auch keinen Beweis des Betrugs.
-1 #73 Schachorganisator 2013-02-25 10:40
@Losso: mit Vergeichen zu Doping und anderen Sportarten halte ich mich sehr zurück: da verstehe ich zu wenig davon.

Was die Kritik an der Stellungnahme FBs anbelangt, das sehe ich auch so und hätte ihm sicher ein paar Pluspunkte eingebracht.
Allerdings bilde ich mir ein, gelsen zu haben, dass er davon gar nichts gewusst hat, dass es in der 1.Bundesliga nur mit Zustimmung des SR erlaubt ist, auch ein ausgeschaltetes Handy mitzubringen. Es ist eben nur dort so, ansonsten gelten die FIDE-Regeln.
+1 #74 Krennwurzn 2013-02-25 13:40
Lieber Schachorganisator, Dein Einsatz für FB ehrt dich!
Zitat:
Drastisch überspitzt formuliert kommen mir Deine Argumente vor, wie wenn jemand mit einer illegalen Waffe jemanden erschießt und dann sagt: ok die 500 Euro Strafe für illegalen Waffenbesitz sehe ich ein, aber da die Leiche mich nicht mehr als Täter identifzieren kann, bin ich kein Mörder!
Anstatt die Diskussion mit den immer gleichen Argumenten im Kreis laufen zu lassen, sollen wir uns den Fakten zuwenden: Hat Bindrich fristgerecht Einspruch erhoben? Wie (und wann) entscheidet das Schiedsgericht bzw. FIDE Ethic Com?

Und kommt es dann zu einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht!

Vielleicht solltest Du als Verteidiger von FB bedenken, dass geschätzte 2/3 der Meinung sind, dass FB ein mutmaßlicher Betrüger (inkl. Serientäterschaft) ist und dass die Unmöglichkeit besteht die Unschuld zu beweisen! Und dafür gibt es nur EINEN Verantwortlichen und der heißt FB - dh er muss die Konsequenzen tragen und ein mündiger Abiturent und CEO (Chief Executive Officer - weniger geschwollen: Geschäftsführer) sollte das auch einschätzen können und an den Spruch denken: "protect yourself at all times"
#75 Schachorganisator 2013-02-25 15:22
Krennworzn, mir ist bekannt, dass diejenigen, die weiterhin -bis zum Beweise des Gegenteils- an die Unschuld von FB hinsichtlich des unterstellten Betrugsvorwurfs glauben, in der Minderheit sind.

Aber:
Zitat:
Drastisch überspitzt formuliert kommen mir Deine Argumente vor, wie wenn jemand mit einer illegalen Waffe jemanden erschießt und dann sagt: ok die 500 Euro Strafe für illegalen Waffenbesitz sehe ich ein, aber da die Leiche mich nicht mehr als Täter identifzieren kann, bin ich kein Mörder!
Wenn wir uns im Strafrecht befänden, kannst Du mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass es da nicht mit 500 Euro Strafe ausgehen würde.
Wir befinden uns aber im Vereinsrecht und da gelten andere Maßstäbe. Da muss man einen Betrug nicht beweisen, sondern hier reichen glaubhaft gemachte Unterstellungen. Zumindest ist das der derzeitige Sachstand.

Leider weiß auch ich nicht, ob und in welcher Form FB Einspruch gegen das "Urteil" erhoben hat.
Ich denke mal, er wird alle Rechtsmittel ausschöpfen und das Thema wird uns noch eine Zeitlang beschäftigen.
+1 #76 Krennwurzn 2013-02-25 20:26
Schauen wir uns die Beweismöglichkeiten einmal genauer an:

Beweis der Unschuld - absolut unmöglich! (außer man glaubt an Zeitreisen)

Beweis der Schuld - ebenso nahezu unmöglich!
Zwei unwahrscheinliche Möglichkeiten blieben noch:
1. forensische Untersuchung des Handy (nach so langer Zeit fraglich)
2. Bindrich gibt Betrug zu (sehr unwahrscheinlich und wenn doch, darf/kann man es ihm dann glauben?)

Und genau aus diesem Grund und weil Verbänden keine Zwangsmaßnahmen wie ein Staat anwenden dürfen (gottseidank!!!!) gibt es eben diesen Usus, dass Verweigerung der Tat gleichgesetzt wird!

Das ist ein ganz anderer Rechtszugang wie zB im Strafrecht (Stichwort STAAT) - wenn ich als Beschuldigter für einen Mord nichts sage und nichts zur Aufklärung beitragen, was mein Recht ist, dann MUSS der Staatsanwalt Beweise, die mich belasten UND entlasten vorlegen - er kann es sich nicht bequem machen und sagen: gut der sagt nichts, also ist er schuldig!

Und wie gesagt: man kann es unendlich herumdrehen, anderen Schuld in die Schuhe schieben, usw... am Ende bleibt: FB ist ein mutmaßlicher Betrüger und ER hat dies zu verantworten!

ENDE :-x
+1 #77 Schachorganisator 2013-02-25 20:53
Krennwurzn, in Deiner Zusammenfassung liegen wir nahe beieinander.

Vielleicht noch 2 Anmerkungen:
1.
Zitat:
Und genau aus diesem Grund und weil Verbänden keine Zwangsmaßnahmen wie ein Staat anwenden dürfen (gottseidank!!!!) gibt es eben diesen Usus, dass Verweigerung der Tat gleichgesetzt wird!
Mir (und wahrscheinlich auch FB) wäre das klarer, wenn es auch in der TO so geschrieben worden wäre. Aber auch der DSB (oder die 1.Bundesliga e.V.) sind ja lernfähig-
2.
Zitat:
Obgleich der Vorwurf, Falko Bindrich habe sich bei einem Wettkampf unerlaubter elektronischer Hilfsmittel bedient, sehr schwer wiegt, hat der junge Mann nach gängiger Rechtsauffassung so lange als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld erwiesen ist („in dubio pro reo“).
Stammt nicht von mir, sondern von Rudolf Eyer,, dem 1.Vorsitzenden des SC Eppingen.
Was im Strafrecht gängige Praxis ist, sollte eigentlich auch im Vereinsrecht gelten.
+1 #78 Krennwurzn 2013-02-25 21:02
Zitat:
Obgleich der Vorwurf, Falko Bindrich habe sich bei einem Wettkampf unerlaubter elektronischer Hilfsmittel bedient, sehr schwer wiegt, hat der junge Mann nach gängiger Rechtsauffassung so lange als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld erwiesen ist („in dubio pro reo“).
Da liegt ja der Denkfehler - durch seine Verweigerung der Handyüberprüfung gilt die Schuld eben als erwiesen - Nachsatz: und zwar unabhängig von der tatsächlichen Wahrheit!!
-1 #79 Schachorganisator 2013-02-26 08:42
Zitat:
Da liegt ja der Denkfehler - durch seine Verweigerung der Handyüberprüfung gilt die Schuld eben als erwiesen - Nachsatz: und zwar unabhängig von der tatsächlichen Wahrheit!!
Die Denkweise des Präsidiums ist mir bekannt:
Verweigerung der Kontrolle = erwiesene Schuld = schwerer Verstoß gegen die Grundsätze des Deutschen Schachbundes und schwere Schadenszufügung des Ansehens des Bundes.

Ich überspitze auch mal: dem DSB get es gar nicht um die tatsächliche Wahrheit! Man will ein Exempel statuieren!
Glaubt denn jemand ernsthaft, dass ein x-beliebiger 1.Bundesliga-Spieler bei gleichem Sachverhalt ebenso sanktioniert worden wäre?

Mir ist das Thema leid.
Ich warte nunmehr auf die Sachen, die noch kommen werden, auch wie die FIDE reagiert.
Sie werden sich wohl mit einer Entscheidung Zeit lassen und abwarten, wie die Sache vor einem Zivilgericht ausgeht.
+1 #80 Krennwurzn 2013-02-26 11:22
zitiere Schachorganisator:
Glaubt denn jemand ernsthaft, dass ein x-beliebiger 1.Bundesliga-Spieler bei gleichem Sachverhalt ebenso sanktioniert worden wäre?

JA - ich sehe da keinen Handlungsspielraum!
zitiere Schachorganisator:
Die Denkweise des Präsidiums ist mir bekannt Verweigerung der Kontrolle = erwiesene Schuld

Ist mM total logisch!
Hätte der DSB exekutive Rechte (wie zB der Staat - im oft gebrachtem Vergleich mit dem Strafrecht), dann wäre das Handy als Beweismittel gesichert worden und dann untersucht - das DARF kein Sportverband!
zitiere Schachorganisator:
dem DSB get es gar nicht um die tatsächliche Wahrheit!

Ist auch logisch, da dies UNMÖGLICH ist - nur FB kennt die Wahrheit.
zitiere Schachorganisator:
Mir ist das Thema leid

Mir auch - also schreibe ich nochmals mein Anfangsstatement: Also ich habe eine klare Urteilsschizophrenie !
Denn neben der Logik sehe ich auch Gefahren - leider ist nicht alles immer so einfach wie es auf den ersten Blick aussieht!

PS Schachorganisator: Danke für die nette Diskussion in diversen Foren - aber ich denke wir sollten nun das Thema ruhen lassen und auf weitere Entwicklungen warten! Und ich persönlich habe keine Schnittpunkte mit FB und kann hier neutral und emotionslos meine Meinung kundtun - ich glaube FB hat durch die Verweigerung einen schweren Fehler gemacht (Zeitnot??) und wurde danach (Stellungnahme) mM total falsch und einseitig beraten. Auch wenn er weiß, dass er unschuldig ist, sollte ihm klar sein, dass er so nicht unbeschadet aus der Nummer rauskommen kann!
+1 #81 Schachorganisator 2013-02-26 12:27
@Krennwurzn:
Zitat:
Danke für die nette Diskussion in diversen Foren - aber ich denke wir sollten nun das Thema ruhen lassen und auf weitere Entwicklungen warten!
Sehe ich auch so!

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