Es hat ein wenig gedauert, doch nun hat der Schachbund entschieden. Falko Bindrich, Jung-Nationalspieler und Schach-Großmeister, wird für zwei Jahre gesperrt. Beim ersten Bundesliga-Wochenende im Oktober in Mülheim war der Eppinger unter Verdacht geraten, mit einem Schachprogramm auf seinem Handy/ Smartphone unerlaubte Hilfsmittel bei der Partieführung herangezogen zu haben.
Eine Durchsicht seines privaten Handys durch den Schiedsrichter allerdings, mit der die erhobenen Vorwürfe vielleicht noch hätten entkräftet werden können, hatte Bindrich vor Ort unter Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt und dies auch in einer ausführlichen Stellungnahme hier im Blog begründet.
Das Präsidium des DSB hat nun (endlich und nach gründlicher Vorbereitung) einen Entschluss gefasst - immerhin liegt der Vorfall schon über drei Monate zurück. Bereits im November fühlte sich unser Kollege Krennwurzn ob der scheinbaren Regungslosigkeit des Verbandes schon ganz entfernt an Samuel Becketts Warten auf Godot erinnert.
Doch nun, und wer weiß, vielleicht nach allerlei zeitaufwendigen Gutachten und juristischen Absicherungen, liegt eine Entscheidung des DSB vor, gegen die Falko Bindrich allerdings noch Einspruch einlegen kann.
Für Bindrich bedeuten diese zwei Jahre Sperre eine relativ lange Zeit ohne Wettkampfschach. Ähnlich wie im Fall von Christoph Natsidis mögen manche diese Sperre dennoch als zu kurz geraten ansehen und ihr eine abschreckende Wirkung absprechen. Jedoch soll man bedenken, dass es im vorliegenden Fall keinen eindeutigen Beweis gibt für einen Betrug, denn ob Falko Bindrich nun wirklich gecheatet hat oder nicht, können wir nicht ermessen.
Zumindest im Nachhinein wäre er wohl besser beraten gewesen, sein Handy für eine Durchsuchung durch den Schiedsrichter zu öffnen. Das allerdings hätte für ihn nur dann Sinn gemacht, wenn auf dem Handy auch tatsächlich nichts Verdächtiges gewesen ist - und damit sind wir schon wieder im Reich der Spekulation.
Die klarste Linie und eine erste Abwehrmöglichkeit für Betrugsversuche ist vermutlich das Bad Harzburger Modell: kein Handy am Körper während der Partie, und bei Verstößen dagegen wird genullt. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis eine solche Regelung überall in Kraft getreten ist.
Hier der Entscheid des DSB im Wortlaut:
Wegen dieses Verstoßes verhängt das Präsidium des DSB eine Funktions- und Spielsperre gem. § 55 Abs. 2 Nr. 4 und 5 der DSB-Satzung für die Dauer von 2 Jahren.
Bei seiner Entscheidung hat das Präsidium insbesondere berücksichtigt, dass bereits das Beisichführen technischer Hilfsmittel untersagt ist. Ebenso wurde die nicht erfolgte und aus Sicht des Präsidiums zumutbare Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung in der Entscheidungsfindung - nach übereinstimmender Auffassung ist die Weigerung, sich einer zulässigen Kontrollmaßnahme zu unterziehen, dem Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels gleichzusetzen - berücksichtigt.
Zusätzlich zur Verhängung der Sanktion beantragt das Präsidium eine Befassung mit dem Sachverhalt durch die FIDE Ethics Commission.
Gem. § 57 Abs. 3 der DSB–Satzung kann GM Falko Bindrich gegen die ausgesprochenen Sanktionen innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen.
Für das Präsidium des Deutschen Schachbundes
Michael S. Langer/Stellv. Präsident"
(Quelle: www.schachbund.de)
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Kommentare
Zitat: Für mich sind es nicht nur die Medien. Was ich da in anderen Foren schon gelesen habe, da sträuben sich einem die Haare.
Nehmen wir nochmals das Beispiel FB und unterstellen, dass er weder betrogen hat, noch betrügen wollte.
Seine Toilettengänge spielten bei der Urteilsbegründung keine Rolle. Es bleibt das Handy, welches er ohne Genehmigung des SR in die Turnierräume mitbrachte. Das ist im ausgeschalteten Zustand überall gestattet, nur in der 1.Bundesliga eben nicht. Ob ihm dieser Sachverhalt bewusst war? Das war aber nicht der Hauptgrund für die Spielsperre. Dafür musste ein ebenfalls neu in die TO der 1.Bundesliga aufgenommener Artikel herhalten: der SR ist berechtigt, bei einem Verdacht, Handy- und Taschenkontrolle vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass dies FB nicht bekannt war. Jedenfalls brachte er in seiner Stellungnahme das zum Ausdruck und konnte sich daher gar nicht vorstellen, dass er diese Einschränkung seiner Persönlichkeitsrechte zulassen musste. Jedenfalls hat er eben diese Kontrolle abgelehnt und das wurde ihm hart angekreidet: diese Verweigerung wurde ihm so ausgelegt wie im Falle eines Dopingverdachts die Verweigerung des Tests.
Jedenfalls ist FB offensichtlich davon ausgegangen, dass ihm sein Verhalten schon den Punkt gegen GM Siebrecht kosten könnte, aber Spielsperre? Davon stand nichts in der Turnierordnung und nicht im entferntesten eine Andeutung. Schon merkwürdig, dass dafür die Satzung des DSB herhalten musste mit der Bgründung, dass er sich damit.
Zitat:
Diese Unterstellung bringt uns genau um nichts weiter - sie ist eine einzige Themenverfehlung!
Auch wenn er nicht betrogen hat, so hat er einen Regelverstoß gemacht, der so ausgelegt wird als ob er betrogen hätte! Und dafür hat er eine Strafe kassiert! Sogar sein Mannschaftsführer hat ihn gebeten das Handy überprüfen zu lassen - ich verstehe nicht warum immer nur andere Schuld sein sollten!
Die SCHULD und die VERANTWORTUNG liegt allein bei BINDRICH!
Zitat: Darauf Deine Antwort:
Zitat: Genau! Für den Regelverstoß ist er bestraft worden und das war bitter genug: er selbst hat eine Niederlage kassiert und ebenfalls seine Mannschaft.
Aber nun kommt es:
Er hat einen Regelverstoß gemacht, Zitat: Da kann ich nur fragen: wo leben wir denn?
Da sind mir 3 Betrüger doch lieber, die nicht erwischt werden (keine Ahnung, wie hoch die Dunkelziffer ist), als ein unschuldig Verurteilter!
Wahrscheinlich müssen wir die "Krot" schlucken, dass es auch "Unschuldige" erwischt, um nicht Dunkelziffern wie zB im Radsport zu erhalten bei denen wohl fast jeder TdF-Gewinner ein nicht oder spät erwischter Dopingsünder ist.
Es reicht wohl nicht nicht zu betrügen, man darf auch keinen Verdacht aufkommen lassen, dass man betrogen haben könnte!
Und UNSCHULDIG an der Situation ist FB mit Sicherheit nicht (egal ob betrogen oder nicht) - das möchtest Du zwar gerne verschleieren, aber ohne schuldhaftes Verhalten wäre FB nicht in der aktuelle Situation!
Zitat: Natürlich hat sich FB schuldhaft verhalten!
An seiner Stelle hätte ich das Handy kontollieren lassen, aber er hat es nun mal nicht. Er hat das auch begründet und das kann man nun wirklich so sehen oder eben anders.
Wenn man es anders sieht -und der DSB hat es anders gesehen- ist doch aber seine Argumentation nicht das Eingeständnis des Betrugs, sondern eben immer noch ein fehlerhaftes Verhalten. Im Strafrecht würde das nie und nimmer als Zitat: zureichen, aber hier befinden wir uns im Vereinsrecht und da kann man sich das etwas zurechtbiegen.
Es gibt nur zwei vernünftige Gründe für die Verweigerung der Kontrolle:
1. Es wäre eine Schachapp mit der laufenden Partie hochgepoppt
2. Er hat nicht mit 2 Jahren Sperre gerechnet und sein Persönlichkeitsrecht war ihm der Partieverlust wert
Wobei die Sache mit den intimen Fotos und Geschäftgeheimnissen arg nach Bullshit klingt. Gar keine Begründung wäre für ihn immer noch besser gewesen.
Zu 2.: wenn es nicht so war, dann konnte er schlimmstenfalls mit dem Partieverlust rechnen, keinesfalls mit einer Spielsperre.
Das ist meines Erachtens unzutreffend bezüglich des Beispiels. Zu dem Zeitpunkt, an dem er kontrolliert wird, dreht sich die Beweislast um. Denn da hatte er ja schon einen Regelverstoß begangen, nämlich sein Mobiltelefon mitgeführt, und steht nun in der Pflicht, seinerseits seine Unschuld nachzuweisen. Dem hat er sich entzogen und damit ist es für mich klar, dass das im Ergebnis mit einem Betrug gleichzusetzen ist und entsprechend zu ahnden ist.
Und so richtig klar, dass es nicht den Falschen getroffen hat, war es nach seiner absolut unangemessenen und völlig uneinsichtigen Reaktion hier auf schach-welt.de.
Natürlich war FB klar, dass er einen Regelverstoß begangen hat und hat die Konsequenz mit dem Partieverlust auch getragen.
Zitat: Dass er die Handykontrolle verweigert hat, kann auch ich nicht so recht nachvollziehen.
Hat er betrogen, dann wäre der Beweis sicher gefunden worden.
Hat er aber nicht betrogen, dann wäre auch nichts gefunden worden.
Soweit die einfache Logik, wie es auch der DSB sieht. Also Handykontrolle ja – alles ok..
Handykontrolle verweigert = Schuldeingeständnis. Wenn es immer so einfach wäre!
Zitat: Was hätte er denn Deiner Meinung nach schreiben sollen, wenn er unschuldig ist? Sicher, da kann man trefflich über diese oder jene Formulierung streiten.
Allerdings gbe ich Dir Recht, dass, wenn FB nachweislich betrogen hat, er tatsächlich unangemessen und uneinsichtig reagiert hat.
Es gibt aber keinen Nachweis, sondern es bleibt immer nur die Vermutung.
Vielleicht erfahren wir in den nächsten Wochen oder Monaten mehr, denn die Einspruchsfrist gegen die vom DSB-Präsidium verhängte Strafe ist inzwischen vorbei.
Die neuen Bundesliga-Regeln waren womöglich eine Reaktion auf den Fall Natsidis. Da wissen wir dass er betrogen hat - denn er hat sein Handy vorgezeigt (was der Schiedsrichter zum damaligen Zeitpunkt wohl nicht erzwingen konnte) und dann eingestanden was er nicht leugnen konnte. Mit diesem Wissen wäre es - hypothetisch - doch sehr unbefriedigend wenn Natsidis sich er Kontrolle entzogen hätte mit als Folge Freispruch mangels Beweisen?
Bindrich hat sein Handy nicht vorgezeigt - was würde Natsidis denken wenn Bindrich _deswegen_ (bis auf den Partieverlust) ohne Konsequenzen davonkommen würde. Das wäre dann sozusagen nachträglich Betrug am Betrüger ... ? Die Strafe für Natsidis wäre dann Folge der letzten "Dummheit" (Handy freiwillig vorzeigen), nicht für vorangegangene Dummheiten.
Schachorganisator, Du bist am Zug!
Und die Beweislast umzukehren, ist in diesem Fall sogar noch großzügig: Ein deutscher Meister im Billard hat seinen Titel verloren und wurde zwei Jahre gesperrt, weil er eine Substanz in sich trug, die den EPO-Nachweis erschwerte. Klar ist, dass das beim Billard Schwachsinn ist, denn da bringt EPO gar nichts. Wäre er aber Langstreckenläufer, dann wäre das mE völlig zurecht schon gleichbedeutend mit Disqualifikation und Sperre. Und da gibt man dem Sportler noch nicht einmal die Möglichkeit, einen Gegenbeweis anzutreten.
Nach Deiner Logik, Schachorganisator, würde auch das (also die Einnahme von Substanzen, die den Dopingnachweis behindern) unter die Unschuldsvermutung fallen. Wenn das der Fall ist, kann man den Kampf gegen Doping auf breiter Front einstellen.
Zitat: Dass er eine riesige Dummheit begangen hat, ein Mobiltelefon am Körper mitzuführen und dass es ihm leid tut, dass er seiner Mannschaft dadurch Schaden zugefügt hat. Das ist nämlich völlig unabhängig davon, ob er tatsächlich das Mobiltelefon zum cheaten benutzt hat, gültig. So viel Selbstreflektion und Demut sollte eigentlich jedem Menschen zueigen sein.
Natürlich sind die neuen Bundesliga-Regeln auch eine Reaktion auf den Fall Natsidis.
Gegen Betrug im Schach muss man etwas tun und das hat man gemacht.
Allerdings: da ist mit „heißer Nadel“ gestrickt worden und nicht immer sauber und klar formuliert.
Nehmen wir nur das Beispiel mit der Handykontrolle: Warum steht nirgends, was passiert, wenn diese –aus welchen Gründen auch immer- verweigert wird? Was hat den DSB (oder die 1.Bundesliga e.V.) daran gehindert, in die TO zu schreiben, dass das wie Betrug gewertet wird? Hatte man Angst, die Änderungen nicht abgesegnet zu bekommen? Oder hat man es schlicht vergessen?
Weil es nicht formuliert wurde, muss man nun in der Satzung suchen, was sich da finden lässt und man wurde fündig:
Zitat: Der entscheidende Unterschied zu Natsidis ist:
Zitat: Wie Stefan Löffler seinerzeit bereits schrieb, hätte es Natsidis nicht tun müssen. Als Student der Rechtswissenschaft hätte er wissen müssen, was da auf dem Spiel stand. Eigene Dummheit hat ihn sozusagen überführt und das ist gut so. Für 2 Jahre gibt es einen Betrüger weniger. Das andere wäre in der Tat unbefriedigend.
Zitat: Was Natsidis denkt, interessiert mich hier weniger.
Was aber nun FB betrifft, da gibt es doch einen großen Spielraum an Strafmöglichkeiten. Immerhin hat man das Strafmaß fast völlig ausgereizt, da das Höchstmaß ja 3 Jahre Sperre wären.
Da es kein Dopingvergehen entsprechend NADA-Code war, hätte das Höchstmaß m.E. nur dann angewendet werden können, wenn FB sein Handy vorgezeigt hätte und tatsächlich der Nachweis des Betruges gefunden worden wäre.
Es ist nun mal so: es gibt keinen Beweis für die Unschuld von FB. aber es gibt außer einem Fakt (Verweigerung der Handykontrolle) und der Interpretation dessen als Indiz auch keinen Beweis des Betrugs.
Was die Kritik an der Stellungnahme FBs anbelangt, das sehe ich auch so und hätte ihm sicher ein paar Pluspunkte eingebracht.
Allerdings bilde ich mir ein, gelsen zu haben, dass er davon gar nichts gewusst hat, dass es in der 1.Bundesliga nur mit Zustimmung des SR erlaubt ist, auch ein ausgeschaltetes Handy mitzubringen. Es ist eben nur dort so, ansonsten gelten die FIDE-Regeln.
Zitat: Anstatt die Diskussion mit den immer gleichen Argumenten im Kreis laufen zu lassen, sollen wir uns den Fakten zuwenden: Hat Bindrich fristgerecht Einspruch erhoben? Wie (und wann) entscheidet das Schiedsgericht bzw. FIDE Ethic Com?
Und kommt es dann zu einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht!
Vielleicht solltest Du als Verteidiger von FB bedenken, dass geschätzte 2/3 der Meinung sind, dass FB ein mutmaßlicher Betrüger (inkl. Serientäterschaft) ist und dass die Unmöglichkeit besteht die Unschuld zu beweisen! Und dafür gibt es nur EINEN Verantwortlichen und der heißt FB - dh er muss die Konsequenzen tragen und ein mündiger Abiturent und CEO (Chief Executive Officer - weniger geschwollen: Geschäftsführer) sollte das auch einschätzen können und an den Spruch denken: "protect yourself at all times"
Aber:
Zitat: Wenn wir uns im Strafrecht befänden, kannst Du mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass es da nicht mit 500 Euro Strafe ausgehen würde.
Wir befinden uns aber im Vereinsrecht und da gelten andere Maßstäbe. Da muss man einen Betrug nicht beweisen, sondern hier reichen glaubhaft gemachte Unterstellungen. Zumindest ist das der derzeitige Sachstand.
Leider weiß auch ich nicht, ob und in welcher Form FB Einspruch gegen das "Urteil" erhoben hat.
Ich denke mal, er wird alle Rechtsmittel ausschöpfen und das Thema wird uns noch eine Zeitlang beschäftigen.
Beweis der Unschuld - absolut unmöglich! (außer man glaubt an Zeitreisen)
Beweis der Schuld - ebenso nahezu unmöglich!
Zwei unwahrscheinliche Möglichkeiten blieben noch:
1. forensische Untersuchung des Handy (nach so langer Zeit fraglich)
2. Bindrich gibt Betrug zu (sehr unwahrscheinlich und wenn doch, darf/kann man es ihm dann glauben?)
Und genau aus diesem Grund und weil Verbänden keine Zwangsmaßnahmen wie ein Staat anwenden dürfen (gottseidank!!!!) gibt es eben diesen Usus, dass Verweigerung der Tat gleichgesetzt wird!
Das ist ein ganz anderer Rechtszugang wie zB im Strafrecht (Stichwort STAAT) - wenn ich als Beschuldigter für einen Mord nichts sage und nichts zur Aufklärung beitragen, was mein Recht ist, dann MUSS der Staatsanwalt Beweise, die mich belasten UND entlasten vorlegen - er kann es sich nicht bequem machen und sagen: gut der sagt nichts, also ist er schuldig!
Und wie gesagt: man kann es unendlich herumdrehen, anderen Schuld in die Schuhe schieben, usw... am Ende bleibt: FB ist ein mutmaßlicher Betrüger und ER hat dies zu verantworten!
ENDE
Vielleicht noch 2 Anmerkungen:
1.
Zitat: Mir (und wahrscheinlich auch FB) wäre das klarer, wenn es auch in der TO so geschrieben worden wäre. Aber auch der DSB (oder die 1.Bundesliga e.V.) sind ja lernfähig-
2.
Zitat: Stammt nicht von mir, sondern von Rudolf Eyer,, dem 1.Vorsitzenden des SC Eppingen.
Was im Strafrecht gängige Praxis ist, sollte eigentlich auch im Vereinsrecht gelten.
Verweigerung der Kontrolle = erwiesene Schuld = schwerer Verstoß gegen die Grundsätze des Deutschen Schachbundes und schwere Schadenszufügung des Ansehens des Bundes.
Ich überspitze auch mal: dem DSB get es gar nicht um die tatsächliche Wahrheit! Man will ein Exempel statuieren!
Glaubt denn jemand ernsthaft, dass ein x-beliebiger 1.Bundesliga-Spieler bei gleichem Sachverhalt ebenso sanktioniert worden wäre?
Mir ist das Thema leid.
Ich warte nunmehr auf die Sachen, die noch kommen werden, auch wie die FIDE reagiert.
Sie werden sich wohl mit einer Entscheidung Zeit lassen und abwarten, wie die Sache vor einem Zivilgericht ausgeht.
JA - ich sehe da keinen Handlungsspielraum!
zitiere Schachorganisator:
Ist mM total logisch!
Hätte der DSB exekutive Rechte (wie zB der Staat - im oft gebrachtem Vergleich mit dem Strafrecht), dann wäre das Handy als Beweismittel gesichert worden und dann untersucht - das DARF kein Sportverband!
zitiere Schachorganisator:
Ist auch logisch, da dies UNMÖGLICH ist - nur FB kennt die Wahrheit.
zitiere Schachorganisator:
Mir auch - also schreibe ich nochmals mein Anfangsstatement: Also ich habe eine klare Urteilsschizophrenie !
Denn neben der Logik sehe ich auch Gefahren - leider ist nicht alles immer so einfach wie es auf den ersten Blick aussieht!
PS Schachorganisator: Danke für die nette Diskussion in diversen Foren - aber ich denke wir sollten nun das Thema ruhen lassen und auf weitere Entwicklungen warten! Und ich persönlich habe keine Schnittpunkte mit FB und kann hier neutral und emotionslos meine Meinung kundtun - ich glaube FB hat durch die Verweigerung einen schweren Fehler gemacht (Zeitnot??) und wurde danach (Stellungnahme) mM total falsch und einseitig beraten. Auch wenn er weiß, dass er unschuldig ist, sollte ihm klar sein, dass er so nicht unbeschadet aus der Nummer rauskommen kann!
Zitat: Sehe ich auch so!
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