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Bindrich verklagt Schachbund auf 68.000 €

Goldene Schachzeiten - noch völlig ohne Smartphones! Goldene Schachzeiten - noch völlig ohne Smartphones! Bundesarchiv

Sperre ungerechtfertigt? GM Falko Bindrich verklagt den Schachbund auf Schadenersatz

Es hat etwas gedauert und lange mussten wir uns gedulden, doch nach einem Jahr des Wartens gibt es nun endlich eine neue Meldung rund um den Betrugsvorwurf gegen Falko Bindrich. (Nicht zu verwechseln mit ebensolchen Vorwürfen gegen … Moment, wie hießen sie noch alle … Sébastien Feller, FIDE-Weltmeister Vesselin Topalov, Clemens Matt in Acht Allwermann, Christoph Natsidis, Borislav The Shoe Ivanov und jüngst in Dortmund 2013 … Jens Kotainy).

Schön ist ja, dass die allermeisten der einst 100.000 Mitglieder des DSB immer noch ehrlich am Schachbrett kämpfen und ihre Züge und Pläne selber ausdenken, ohne sich dabei mit ihrem Smartphone unehrenhaft Vorteile zu verschaffen. Bei Falko Bindrich indes hatte sich bei einem Bundesliga-Spiel im Oktober 2012 so manchem und nicht zuletzt Sebastian van Helsing Siebrecht der Verdacht aufgedrängt, dass der junge Nationalspieler auf der Toilette seines Vertrauens vom eDoping Gebrauch machen könnte.

Das war zum Glück auch damals schon nicht erlaubt, und schwupp!, schon nahte der Schiedsrichter, um das Handy zu konfiszieren. Doch Bindrich gebot ihm und einer potentiellen Inspektion des Smartphones Einhalt mit dem Hinweis auf geschäftliche Interna, die vor dem Blick von Außenstehenden hätten geschützt werden müssten. So gab es nicht die allerletzte Klarheit, ob Bindrich nun gemogelt hatte oder nicht, und doch entschied sich der Schachbund nach einigem Zögern zu einer Sperre für den Spieler (und für sein Smartphone). Zeitgleich wurden immer mehr elektronische Geräte aus Turniersälen gänzlich verbannt – eine Errungenschaft, für die wir Falko Bindrich dankbar sein sollten.

bundesliga 4

Goldene Schachzeiten auch hier - keiner in der Liga hatte ein Handy!

Doch war die Sperre gegen den Eppinger Bundesligaspieler wirklich gerechtfertigt? Bindrich verteidigte sein Verhalten in einem offenen Brief und hielt dabei die Fahne der unverletzlichen Privatsphäre hoch. Andererseits sahen viele in diesem Fall Parallelen zum Doping in anderen Sportarten – und demnach ist eben das Verweigern einer (Smartphone- ebenso wie Urin-) Probe bei Dopingverdacht gleichzusetzen mit dem Eingeständnis des Doping. Hatte der Schachbund also zu Recht gesperrt? Vielleicht ja, vielleicht aber auch nicht, doch im Mai 2013 hob der DSB die ausgerufene Sperre aus formalen Gründen wieder auf.

Falko Bindrich fand daraufhin Unterschlupf beim nordwestdeutschen Oberligisten Lüneburger SK, bei dem er sich erfolgreich durch eine Saison am Spitzenbrett punktete, nur einmal besiegt von Nikolas Nüsken aus Hannover. Auch gewann er offenbar vor kurzem das starke Osteropen des SK Norderstedt – doch ganz sicher ist das nicht, da die Homepage der Veranstaltung zur Zeit noch immer nur hartnäckig die vorläufige Teilnehmerliste und keine weiteren Ergebnisse dokumentiert.

Bereits im Januar 2013 hatte Bindrich dem Schachbund mit rechtlichen Schritten gedroht – und so wie es aussieht, verklagte er nun tatsächlich den Schachbund auf Zahlung von Schadenersatz für die temporär verhängte eDoping-Sperre.Dabei geht es um einen Betrag von 68.000,-€. Das ist zunächst einmal eine gewaltige Summe, wenn man bedenkt, wie lange ein Großmeister dafür in Deutschland Turniere und Ligaspiele bestreiten muss, um Honorare und Preisgelder in dieser Dimension zu verdienen. Doch ein möglicher Verdienstausfall mag nur die eine Seite sein – hinzu kommen vermutlich Forderungen aufgrund von Rufschädigung, Imageverlust und ähnlichen Dingen. Die Datenlage indes ist dünn, genauere Details zur Klage lassen sich auf Anhieb im Netz nicht ausmachen.

small fridman

Erwischt - eine Katze beim Braindoping während des Norderstedter Opens (Runde 3)

Nun möchte man nicht in der Haut des DSB stecken – 68.000,- € sind eine Menge Geld in einem Verband, der auch so schon leider nicht zu den allerreichsten gehören dürfte. Bedauerlich zudem, dass die mutige Entscheidung des Schachbundes, nach umsichtiger Prüfung die von vielen (auch von mir) erhoffte Sperre auszusprechen, nun unter Umständen massiv auf ihn zurückschlägt. Doch so ist es im Rechtsstaat, und es ist ja auch nur gut, dass man klagen kann.

skf14400Auf wessen Seiten die Sympathien stehen in einem möglichen Prozess, das ist eine ganz andere Frage.

Wo soll der DSB das viele Geld hernehmen? Aus dem Jugendbereich? Aus der Frauenförderung? Vom SV Berolina Mitte? Als treue Mitglieder sollten wir vielleicht schon einmal einen knappen Euro zur Seite legen für unseren Verband – als Falko Bindrich–Notopfer, sollte die Klage Erfolg haben.

Olaf Steffens

Olaf Steffens, Diplom-Handelslehrer, unterrichtet an einer Bremer Berufsschule. FIDE-Meister seit 1997, ELO um die 2200, aufgewachsen in Schleswig-Holstein. Spielte für den Schleswiger Schachverein von 1919 (moinmoin!), den MTV Leck (hoch an der dänischen Grenze!), den Lübecker Schachverein, die Bremer Schachgesellschaft und nun für Werder Bremen.

Seit 2012 Manager des Schachbundesliga-Teams des SV Werder Bremen.

Größte Erfolge:
Landesmeister von Schleswig-Holstein 1994, Erster Deutscher Amateur-Meister 2002, 5.Platz beim letztenTravemünder Open 2013, und Sieger des Bremer Hans-Wild-Turniers 2018.

Größte Misserfolge:
Werd´ ich hier lieber nicht sagen!

Größte Leidenschaften:
früh in der Partie irgendetwas mit Randbauern und/ oder g-Bauern auszuprobieren und die Partie trotzdem nicht zu verlieren – klappt aber nicht immer.

Kommentare   

#61 Schachorganisator 2014-05-11 12:21
AZitat:
m 2.05. hat das Schiedsgericht des Deutschen Schachbundes die vom Präsidium im Namen des DSB gegen Falko Bindrich verhängte Spiel- und Funktionssperre von 2 Jahren aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts unterlag Falko Bindrich nicht dem Sanktionsrecht des Deutschen Schachbundes, sondern nur dem Sanktionsrecht des Schachbundesliga e. V.. Dessen Satzung sieht jedoch keine Sperren vor, da diese lediglich für den Bereich der Bundesliga Geltung entfalten könnten.
Mit anderen Worten: der DSB war nach Lage der Dinge gar nicht berechtigt, eine Spielsperre auszusprechen.
Die vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen, die lt. TO möglich waren, wurden vom SR ausgeschöpft– Partieverlust.
Wer mehr will, muss zuvor die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.
Wer das nicht kann oder will oder wie auch immer, muss mit den Folgen leben.
Übrigens, das tut der DSB momentan mit der "Unterwerfungserklärung".

Was hat der DSB im "Fall" Kotainy getan?

Zitat:
Aber in einem Blog darf man sich sehr wohl über die Chuzpe eines Falko Bindrich aufregen, der sich noch nichtmal bei Siebrecht, seinem ex Verein oder dem DSB dafür entschuldigt hat, dass er während eines BuLi Matches ein laufendes Smartphone auf der Toilette benutzt hat.
Das ist genau das, was Stimmungsmache ist: niemand, weder GM Siebrecht, noch der SR hatten -trotz Verrenkungen auf dem Toilettenfußboden- Anhaltspunkte für eine Benutzung des Smartphones gefunden. Es ist und bleibt eben ein Unterschied, ob ich die Benutzung nur vermute oder beweisen kann.
Über moralische Wertungen will ich mich hier nicht auslassen, das führt zu nichts.
Nur soviel: für etwas, was ich nicht getan habe, brauche ich mich auch nicht zu entschuldigen.
Für hier gemachte Unterstellungen entschuldigt sich auch niemand
Und das Nutzen von mir zustehenden Rechtsmitteln als „Frechheit“ zu bezeichnen, naja, da lasse ich mich lieber auch nicht weiter aus.
#62 Friedrich 2014-05-11 14:35
@ Organisator.
Danke für die Korrektur.

Es muss heißen:
... in einem Blog darf man sich sehr wohl über die Chuzpe eines Falko Bindrich aufregen, der sich noch nichtmal bei Siebrecht, seinem ex Verein oder dem DSB dafür entschuldigt hat, dass er während eines BuLi Matches ein laufendes Smartphone dabei hatte und es nicht kontrollieren ließ um einen etwaigen Betrugsverdacht zu entkräften.

Und Ihr Versuch eine künstliche "Stimmungsmache" herbeizureden geht ins leere, es sei denn die Wiedergabe von Tatsachen ist Stimmungsmache.
#63 Schachorganisator 2014-05-11 14:55
zitiere Friedrich:
@ Organisator.
Danke für die Korrektur.

Es muss heißen:
... in einem Blog darf man sich sehr wohl über die Chuzpe eines Falko Bindrich aufregen, der sich noch nichtmal bei Siebrecht, seinem ex Verein oder dem DSB dafür entschuldigt hat, dass er während eines BuLi Matches ein laufendes Smartphone dabei hatte und es nicht kontrollieren ließ um einen etwaigen Betrugsverdacht zu entkräften.

Und Ihr Versuch eine künstliche "Stimmungsmache" herbeizureden geht ins leere, es sei denn die Wiedergabe von Tatsachen ist Stimmungsmache.


Nein, auch das ist nicht exakt: "ein laufendes Smartphone" ist eine Unterstellung.
Bewiesen ist nur, dass er eines dabei hatte.
Dafür und dass er es nicht kontrollieren ließ, ist er vom SR entsprechend der TO bestraft worden. Mehr ging nicht, weil es dafür keine Handhabe gab.
Ansonsten darf weiter spekuliert werden, aber es sollte schon das Thema beachtet werden.
#64 Darth Frank 2014-05-11 15:37
Bald ist ja alles geheilt mit der Spielervereinbarung.

Dort fehlt aber noch ein Abschnitt für den Weltfrieden und gegen Atomkraft und Gentechnik :-).
#65 Schachorganisator 2014-05-11 17:13
zitiere Darth Frank:
Bald ist ja alles geheilt mit der Spielervereinbarung.

Dort fehlt aber noch ein Abschnitt für den Weltfrieden und gegen Atomkraft und Gentechnik :-).


Naja, wenn ich die derzeitige Diskussion bei schachfeld.de lese, scheint da durchaus nicht alles geheilt.
Vor allem geht es zunächst darum, inwieweit die Sache bereits in der Saison 2014/15 zum Tragen kommt.
Es bestehen wohl noch ernsthafte Vorbehalte.
#66 Darth Frank 2014-05-11 21:17
@SO

Meine Schuld, Ironie nicht gekennzeichnet.
#67 Losso 2014-05-12 09:30
zitiere Dennis Calder:
Strafe einsehen und nicht betrogen zu haben sind 2 verschiedene Dinge...


Hm, der eine (CN) hat ein Verhalten an den Tag gelegt, der im Schach als Betrugsversuch gewertet wird, hat daraufhin den Beweis zugelassen, der ihn des Betrugs überführte und hat seine Strafe nicht angefochten, obwohl es da wohl einiges zu beanstanden gab schachblaetter.de/ein-paar-bemerkungen-zum-fall-natsidis/10-08-2011/.

Der andere (FB) hat zunächst einmal das gleiche Verhalten an den Tag gelegt, die Beweisführung nicht zugelassen, sich dann in völlig inakzeptabler Weise im Internet als Opfer geriert und verklagt jetzt den Schachbund, nachdem dieser einen wenig überzeugenden Ahndungsversuch getätigt hat.

Moralisch urteile jeder selbst über dieses Verhalten und mögliche Blitzeinschläge...
#68 Schachorganisator 2014-05-12 10:45
Losso hat 2 „Fälle“ verglichen, die sich nur bedingt vergleichen lassen.
Der größte Unterschied ist der, dass in dem einen Fall nachweislich betrogen wurde in dem anderen Fall aber nur Indizien vorlagen, die -je nach Deutung- einen Betrugsversuch rechtfertigen könnten.
Der eine war mehr auf der Toilette als am Brett, während der andere während der Partie gegen GM Siebrecht gerade 2x die Toilette aufsuchte.
Im „Fall“ CN kam dem SR der Zufall zu Hilfe. Nach den seinerzeit geltenden Regeln wäre weder eine Handy-, noch eine Sachen- oder gar Leibeskontrolle zulässig gewesen.

Wenn man sich die Ausführungen unter dem von Losso angegebenen Link intensiver durchliest, bekommt man einen Eindruck, wie dilettantisch seitens des DSB vorgegangen wurde. Das betraf sowohl die Sperre (wer darf und unter welchen Umständen) als auch die DWZ-Wertung entgegen der Wertungsordnung.
Natürlich erregte die Sache nicht so sehr die Öffentlichkeit. Natsidis war ja „nur“ FM und hätte nach den erzielten Punkten den IM bekommen müssen, während Falko Bindrich einer der stärksten deutschen GM ist und schon von daher mehr im Blickpunkt steht.
#69 Friedrich 2014-05-12 11:24
Zitat:
Natürlich erregte die Sache nicht so sehr die Öffentlichkeit. Natsidis war ja „nur“ FM und hätte nach den erzielten Punkten den IM bekommen müssen, während Falko Bindrich einer der stärksten deutschen GM ist und schon von daher mehr im Blickpunkt steht.
Den Unterschied begreifen Sie tatsächlich nicht?
Nochmals:

Natsidis hat seinen Betrug komplett eingestanden.

Bindrich hat sich nichtmal dafür Entschuldigt, dass er sein Handy verbotenerweise dabei hatte UND eine Aufklärung verhindert hat. Im Gegenteil...

Nachdem der Unterschied dermaßen offensichtlich ist kann ich über obige These nur noch verständnislos staunen. Bei aller Wertschätzung Ihrer teilweise sachlich völlig richtigen Einwände, scheinen Sie in dieser formalen Perspektive gefangen zu sein.

Über Bindrichs Glaubwürdigkeit konnte man Sich bei verschieden Gelegenheiten schon ein Bild machen. Beispiel:
www.schach-welt.de/BLOG/Blog/RalphAltzumFallFalkoBindrich
#70 Schachorganisator 2014-05-12 16:24
zitiere Friedrich:
Zitat:
Natürlich erregte die Sache nicht so sehr die Öffentlichkeit. Natsidis war ja „nur“ FM und hätte nach den erzielten Punkten den IM bekommen müssen, während Falko Bindrich einer der stärksten deutschen GM ist und schon von daher mehr im Blickpunkt steht.


Den Unterschied begreifen Sie tatsächlich nicht?
Nochmals:

Natsidis hat seinen Betrug komplett eingestanden.

Bindrich hat sich nichtmal dafür Entschuldigt, dass er sein Handy verbotenerweise dabei hatte UND eine Aufklärung verhindert hat. Im Gegenteil...

Nachdem der Unterschied dermaßen offensichtlich ist kann ich über obige These nur noch verständnislos staunen. Bei aller Wertschätzung Ihrer teilweise sachlich völlig richtigen Einwände, scheinen Sie in dieser formalen Perspektive gefangen zu sein.

Über Bindrichs Glaubwürdigkeit konnte man Sich bei verschieden Gelegenheiten schon ein Bild machen. Beispiel:
www.schach-welt.de/BLOG/Blog/RalphAltzumFallFalkoBindrich
Ich begreife sehr wohl den Unterschied und habe ihn doch explizit benannt.
Ein weiterer Unterschied ist auch der, dass sich CN bei GM Siebrecht entschuldigt hat, FB aber nicht.
Mir geht es aber hier nicht so sehr um moralische Bewertungen, sondern um die im Zusammenhang mit dem Thread-Thema zusammenhängende Fragen.

Im übrigen ist der verlinkte Artikel interessant, stellt er doch die Sichtweise des amtierenden SR dar.

Interessant ist aber (außer der Stellungnahme des FB) auch folgender neutraler Artikel:
http://schachblaetter.de/ein-paar-bemerkungen-zum-fall-bindrich/01-06-2011/

Hier werden ein paar Ausführungen zum eigentlichen Grund des Spektakels gemacht.
Bei der DEM galt die Null-Karenz-Regelung. FB kam zur 3.Runde 2 Minuten zu spät. Das war nicht ok. Am Vortag kam CN 8 Minuten zu spät. War auch nicht ok, er durfte aber spielen, weil der SR gewartet hatte. Bei FB hat er nicht gewartet, obwohl der Gegner von FB spielbereit war. FB verlor die Partie. Als er dagegen protestieren wollte, ging es nicht, es gab kein Schiedsgericht.

In der seinerzeit gültigen Turnierordnung stand:

Zitat:
A-3.3 Zur endgültigen Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung
der Regeln bzw. Bestimmungen der FIDE wird bei der DEM, derDFEM, der ODFEM, der DFMM-LV, der ODSenEM und der DSenMM-LV ein Schiedsgericht aus drei Turnierteilnehmern gewählt. Sind einer oder mehrere der Gewählten an einem Streitfall unmittelbar beteiligt, müssen Stellvertreter gewählt werden.
Es stellte sich heraus, dass weder der HSR, noch der SR diese Festlegung kannten (wurde behauptet) und auch nicht bereit waren, ein Schiedsgericht zu bilden.
Nun muss man wissen, dass der HSR, Herr Alt, nicht nur SR ist, sondern auch der Bundesturnierdirektor, der sozusagen für die Turnierordnungen zuständig ist.
Naja, man kann nicht alles wissen und womöglich hatte er auch keine TO dabei.

Soviel mal kurz zum Thema "Glaubwürdigkeit".
#71 Guido Montag 2014-05-13 16:06
Stellen Sie sich vor,...(alles natürlich fiktiv)
eines Tages kommt Ihr Kind von der Schule und erzählt, dass es an diesem Tag eine Klausur geschrieben hat, und dass, der kleine Robin während dieser Zeit dreimal auf dem Klo war.
Nachdem der große Maximilian den Lehrer darauf aufmerksam machte, beschloß dieser Robin aufzufordern, den Inhalt seines Smartphone vorzuzeigen, da er ja damit betrogen haben könnte.
Robin weigerte sich, da auf seinem Handy auch private Daten seien, die er nicht der Öffentlichkeit darlegen will, da ja der Lehrer nicht von Amts wegen zu einer Schweigepflicht verpflichtet ist.
Der Lehrer wertet daraufhin die Klausur mit 6 und nach Rücksprache mit einerLeitung auch alle vorhergehenden Klassenarbeiten...
Der Lehrer beschließt danach im Namen der Leitung, vertreten durch ... im Namen der Aufsichtsbehörde vertreten durch .. in Zukunft vor jeder Klausur von jedem Schüler eine Erklärung unterschrieben zu verlangen, die
es dem Lehrer erlaubt, Kleidung, Gepäck oder andere Gegenstände und ggf. auch den Schüler selbst zu untersuchen, ohne dies näher begründen zu müssen.
Robin überlegt jetzt auf Schadenersatz zu klagen, da er vielleicht die Klassenstufe oder Abitur nicht bestehen wird, und somit seine weitere Berufswahl eingeschränkt sein wird.

Ich nehme ausdrücklich keine Partei für eine der beteiligten Seiten aus diesem Blog, aber es wird wohl im August darum gehen vor Gericht feststellen zu lassen ob der Schachbund unrecht gehandelt hat. Sehr spannend.
#72 Schachorganisator 2014-05-14 11:11
Sehr interessanter Beitrag!
Soweit ich es überblicke, hinkt er aber wie fast jeder Vergleich.
Soweit ich weiß, gibt es an den Schulen Regularien, die zumindest bei Klausuren das Mitbringen von Handys regeln.
Inwieweit die hier gemachten Aussagen danach überhaupt zutreffend sind, vermag ich nicht zu sagen.
Eine Wertung aller vorhergehenden Klassenarbeiten (in welchen Fächern?) mit 6 halte ich allerdings für ausgeschlossen.
#73 Darth Frank 2014-05-14 15:19
zitiere Guido Montag:

Ich nehme ausdrücklich keine Partei für eine der beteiligten Seiten aus diesem Blog, aber es wird wohl im August darum gehen vor Gericht feststellen zu lassen ob der Schachbund unrecht gehandelt hat. Sehr spannend.


Also ich lese aus dem m.E. an den Haaren herbeigezogenen Vergleich eine klare Parteinahme pro FB heraus...
#74 Schachorganisator 2014-05-14 15:39
zitiere Darth Frank:

Also ich lese aus dem m.E. an den Haaren herbeigezogenen Vergleich eine klare Parteinahme pro FB heraus...

Na und wenn schon ...
Es kann doch in diesem Forum jeder Partei ergreifen für wen er will.
Das Gericht wird sich davon nicht beeindrucken lassen.
#75 Darth Frank 2014-05-14 16:40
@SO:

Klarer Fall von Meinungsfreiheit. Jeder kann für jeden Partei ergreifen.

Solche Statements aber als objektiv und unparteiisch zu verkaufen ist schlechter Stil. Punkt.
#76 Darth Frank 2014-05-14 17:31
@Guido Montag:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/uni-richtlinien-schummel-alarm-in-der-pruefung-1.162915

Schummeln bei Prüfungen ist garantiert verbreiteter als E-Doping beim Schach. Hier wie da versucht man mit Kontrollen und Sanktionen gegenzuwirken.
#77 Dennis Calder 2014-05-17 11:12
@Thomas Richter (#54):
Mit Hobby-Detektiv meinte ich den Schiedsrichter, der ja in seiner Funktion als Schiedsrichter eben kein Detektiv ist, aber unter der Klotür hindurchgelinst hat, weil er sich dazu berufen und befugt fühlte...

Auch habe ich dem Schiedsrichter nicht unterstellt, er würde z. B. Nacktfotos finden wollen - bitte genau lesen! Nacktfotos von Freundinnen finden sich aber durchaus regelmäßig auf den Smartphones junger und alter Männer, daher das Beispiel.

Ein Schiedsrichter sollte die Rechte eines Polizisten haben? Habe ich da was verpasst, im deutschen Gewaltenteilungssystem? Parlament, Richter, Polizei, Schach-Schiedsrichter? Ein herrlicher Gedanke, mit dem der DSB auch gleich seine aberkannte Förderung durch den Staat ausgleichen könnte... Aber ich glaube, ich weiss, wie Du es meinst: Ein Schach-Schiedsrichter hat aber meines Wissens gerade nicht die Rechte, unter einer Klotür hindurch die Position etwaiger Körperteile von Spielern zu prüfen. Mir ist eine derartige Regel - natürlich abstrakt betrachtet - eben nicht bekannt. Und das ist ein weiterer Knackpunkt der Story: Der Schiri hat ja eben nicht das Recht, das Handy von Spielern auf Inhalte zu prüfen. Da hätte er eher das Recht, das gute Stück bis zu einer Prüfung durch Befugte, Polizei vielleicht?, einzuziehen. Und das ist ähnlich gewagt, finde ich.

2000 Euro als Geringfügigkeit zu bewerten zeigt eine gesunde wirtschaftliche Situation. Gratuliere! Schenkst Du mir davon 50 Euro? Oder wie wäre es mit 5 Euro? Auch nicht? Na, wenn 5 Euro nicht geringfügig genug sind... ;-) Spaß beiseite: Eine Geringfügigkeitsgrenze gibt es in zivilrechtlichen Verfahren nicht. Es wurde in den 70ern schon mal 10 Pfennig erfolgreich eingeklagt. (muss ein Prinzipienreiter gewesen sein).
Zu Schmerzensgeld u.ä. gibt es Grenzen und Voraussetzungen, dafür ist hier aber weder der richtige Ort noch die richtige Zeit.

Maximale Medienaufmerksamkeit passt nicht zu Falko, aber eben zu einem schlechten Anwalt, den ich Falko zutraue. Hoher Streitwert = hohe Gebühren, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens... Ich bin gespannt wie eine Wäscheleine, was da am Ende rauskommt...

@Friedrich (#55):
Ich habe schon ganz andere Dinge während wichtiger Veranstaltungen gemacht.... Ich persönlich habe auch wenig Hemmungen. Ich musste zu meinem eigenen Leidwesen aber erfahren, dass die meisten Menschen eine höhere Distanzgrenze haben als ich. Und ich habe außerdem mittlerweile eine größere Abneigung dagegen, illegal überwacht zu werden - das scheint in Deutschland aber ja nur wenige wirklich zu interessieren, wie die Facebook-Nutzung usw. anschaulich demonstrieren.

@Friedrich (#56):
Zwei Mal Betrugsverdacht? Hier fehlt mir augenscheinlich Wissen oder mein Gedächtnis lässt nach. Ich bitte um Nachhilfe.

@Krennwurzn (#58):
Nein, nein und nochmals nein!!! Es gibt kurze geeignete Regelwerke, nix mit 1000 Seiten. Wenn mir schon innerhalb von 5 Minuten gute Formulierungen einfallen, dann gelingt das guten Sport- bzw. Verbandsjuristen (bin ich nicht) garantiert. Gute Juristen, von denen es zwar viel zu wenige, aber immerhin ein paar gibt, machen´s kurz und gut. Aber auch der neueste Anlaf des DSB ist schwach. Diese Verpflichtungserklärung wurde auch wieder mit guten Argumenten von Bundesliga-Vereinen angegriffen. Ich glaube, Chessbase hat darüber ausführlich berichtet.
Ich hätte den Verdacht an seiner Stelle auch aus der Welt schaffen wollen, da sind wir uns einig. Aber genau dazu war er nicht verpflichtet, weder gesetzlich noch gemäß irgendwelchen Schachregeln.

@Friedrich (#60):
[quote name="Friedrich"
Aus formaljuristischen Gründen ungerechtfertig, mag sein. Was hätte Ihrer Meinung nach der DSB angesichts der Indizienlage tun sollen?
Das ist jetzt aber schwach. Na, an die eigenen Regeln halten natürlich und die Schwachstelle für´s nächste Mal ausbessern!
@Losso (#67):
Ich hätte CN auch nicht so hart bestraft. CN hat im Gegensatz zu FB aber nachweislich Partien in ungewohnter Qualität gespielt. FB jedoch hatte seinerzeit gerade 2 Wochen vorher eine sehr ähnliche Partie gespielt. Und eine Sache weiss ich nun ganz genau: FB kennt seine Partien und Analysen auswendig, in jedem Fall aber die Partien, die er im letzten halben Jahr gespielt hat.

@Friedrich (#69):
Meines Wissens hat sich FB bei der Eppinger Mannschaft für seinen Fehler (nicht für etwaigen Betrug) entschuldigt. Das hat nur niemand veröffentlicht...

"Im Gegenteil" ist übrigens auch nicht richtig. Im damaligen Fall von FB´s Rücktritts vom Turnier ist der Begriff "Glaubwürdigkeit" meines Erachtens nicht entscheidend. Wissen Sie, wessen Uhr wie genau ging und wer da richtig lag? Ich glaube nicht.
FB´s damaliges Verhalten passt allerdings genau zu seiner Verteidigung beim angeblichen Betrugsversuch: Er hat die Verantwortung nicht bei sich gesucht, sondern nur bei Anderen. Das ist, was man ihm damals wie heute vorwerfen darf.

@Schachorganisator (#70):
Ich würde mich auch nicht bei meinem Gegner entschuldigen, wenn ich wegen Mitnahme meines Handys aus formellen Gründen die Partie verlieren würde, nachdem mir ein Mann unter meiner Toilettentür hindurchgelinst hat. Schon gar nicht, wenn ich nicht betrogen hätte. Ich hätte mich eher über das fehlende Vertrauen meines Gegners in meine Integrität aufgeregt (das wäre wohl auch übertrieben gewesen....)

Und bevor jetzt wieder jemand beleidigt ist: Das ist hier ein blog. Wenn wir hier so trocken schreiben wie ein 30 Jahre alter Merlot schmeckt, dann wäre es ja nicht lustig...

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