DSB-Finanzen vorerst gerettet
Freigegeben in Blog
Sonntag, 14 September 2014 00:00

DSB-Finanzen vorerst gerettet

Die Streichung der Leistungssportförderung für 2014 ist abgewendet. 93 000 Euro erhält der DSB heuer vom Bundesministerium des Inneren, die Kürzung gegenüber 2013 macht unter 30 Prozent aus. Die Haushaltssperre wird aufgehoben, sobald dem Verhandlungsergebnis der offizielle Bescheid folgt, ist heute auf der DSB-Seite zu lesen.

Ein Finanzloch drohte dem DSB auch im Prozess, den Falko Bindrich angestrengt hatte. Der frühere Juniorennationalspieler forderte mehr als 60 000 Euro Schadensersatz, weil er nach der Nichtherausgabe seines Mobiltelefons, um einen möglichen Betrugsversuch bei einer Bundesligapartie 2012 zu untersuchen, kurzzeitig gesperrt wurde und nicht in seinem Verhalten sondern dieser Sanktion die Ursache seines beschädigten Rufs sehen wollte. Nach der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht ist damit zu rechnen, dass Bindrichs Klage abgeschmettert wird. 

Ein wichtiger Schritt steht allerdings noch aus: Der Dachverband DOSB muss seine Förderkriterien im Dezember so ändern (und ist laut einer Erklärung von Ende Juni auch dazu willens), dass Schach auch 2015 weiter regulär gefördert werden kann.

 

 

Privatsphäre zwischen Smartphone und Urinprobe
Freigegeben in Blog

Andere Länder – andere Urteile

Falko Bindrichs Auslegung der Smartphonenutzung war eines der bestimmenden Themen der Schachmedienwelt des letzten Jahres (siehe Artikel im Blog ff). Auch einige wenige unserer Leser teilten seine Meinung zu Persönlichkeitsrechten und dass es einem Spieler nicht zuzumuten wäre, bei bestehendem Betrugsverdacht sein Smartphone vorzuzeigen.

Unterstützung erhält er nun aus der Schweiz: Hier argumentierte das Verbandsschiedsgericht bei seinem jüngsten Handyurteil ganz in seinem Sinn:

„Das VSG (Verbandsschiedsgericht) gelangte nämlich in seinem zwölfseitigen Urteil zur Ansicht, dass es keine solche Verpflichtung gebe: «Weder die FIDE-Regeln noch das SMM/SGM-Reglement enthalten eine aus­drückliche Bestimmung, welche einen Spieler verpflichten würde, das Mobil­telefon zur Überprüfung vorzuweisen. Nicht zu verkennen ist, dass eine sol­che Verpflichtung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Spieler bedeuten würde.»

Sein deutscher Bundesligaverein trennte sich nach dem Vorfall letztes Jahr von Bindrich. Mit dem SC Turm Lüneburg fand er nun einen neuen Verein. In der Schweiz durfte er die ganze Zeit unbehelligt weiter für Luzern an die Bretter gehen.

Verstehen kann ich die Argumentation des Verbandsschiedgerichts nicht. Wir bewegen uns im Sportbereich - kein Muss, jeder unterwirft sich freiwillig den Regularien.

Zum Beispiel akzeptiert jeder Spieler der obersten schweizer Liga die Dopingregeln des IOKs, die die Verweigerung einer Urinprobe einem positiven Test gleich stellen.

Kein Recht am Urin, aber am Handy? Ist das Messen mit zweierlei Maß?

Wie wird es weitergehen? Bringen nun alle Schachspieler Smartphones mit, oder verweigert der nächste die Dopingprobe?

Doch urteilen Sie selbst.

Der in der aktuellen Ausgabe der Schweizerischen Schachzeitung (SSZ) erschiene Artikel wurde uns freundlicherweise von Markus Angst (im redaktionellen Text ma) in voller Länge zur Verfügung gestellt.

Urteil des Verbandsschiedsgerichts

Öfter was Neues zum Thema Handy…

Muss ein Spieler selbst im begründeten Verdachtsfall dem Schiedsrichter sein Mobiltelefon vorweisen? Nein – muss er nicht, entschied das Verbandsschiedsgericht (VSG) des Schweizerischen Schachbundes (SSB) in seinem jüngsten Handy-Urteil mit Grundsatzcharakter. Denn im Gegensatz zur deutschen Bundesliga, die eine entsprechende Regelung vorsieht, gibt es in der Schweiz keine Vorweisungspflicht. Auch die FIDE-Regeln sehen eine solche nicht vor. Und: Es könnte ja sein, dass ein beschuldigter Spieler gar kein Handy auf sich trägt.

Allerdings kann sich laut VSG eine faktische Vorweisungs«pflicht» ergeben, wenn ein Schiedsrichter – aufgrund eigener Wahrnehmung oder aufgrund von Zeugenaussagen – davon ausgeht, dass das Mobiltelefon eines Spielers geläutet hat, so dass dieser, wenn er einen Partieverlust vermeiden will, gezwungen ist, sich mittels Vorweisung des Mobiltelefons zu entlasten.

Hintergrund des jüngsten Handy-Urteils des obersten Schweizer Schachgerichts – das sich in den vergangenen Jahren von nicht deaktivierten Alarmen über Abgangsmelodien bis hin zu in Sporttaschen deponierten, aber nicht abgestellten Mobiltelefonen bereits mehrmals mit Handy-Fällen hat befassen müssen – ist ein mit unschönen Nebengeräuschen und persönlichen Beschimpfungen begleiteter Streitfall aus der vergangenen Saison der Schweizerischen Gruppenmeisterschaft (SGM). Dabei beschuldigte Spieler A seinen Gegner B, dass dessen Handy im Stummmodus geläutet habe, und er forderte ihn auf, ihm sein Handy zu zeigen. B weigerte sich, und A spielte die Partie nicht weiter, worauf SGM-Leiter Bruno Bosco die Partie für B als gewonnen wertete.

A gelangte danach zusammen mit seinem Klub sowie mit einem weiteren Verein ans Verbandsschiedsgericht. Dessen detaillierte Würdigung des mit einigen interessanten Details gespickten Einzelfalles (in der SMM und SGM gibt es keinen neutralen Schiedsrichter, ein als «Spion» anwesender Zuschauer einer Drittmannschaft gab zu, dass er zum kritischen Zeitpunkt ein SMS empfangen habe) würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Viel interessanter sind jedoch die grundsätzlichen Überlegungen, die sich das VSG zur generellen Vorweisungspflicht von Handys gemacht hat.

Das VSG gelangte nämlich in seinem zwölfseitigen Urteil zur Ansicht, dass es keine solche Verpflichtung gebe: «Weder die FIDE-Regeln noch das SMM/SGM-Reglement enthalten eine aus­drückliche Bestimmung, welche einen Spieler verpflichten würde, das Mobil­telefon zur Überprüfung vorzuweisen. Nicht zu verkennen ist, dass eine sol­che Verpflichtung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Spieler bedeuten würde.»

Laut VSG ist eine solche Verpflichtung nicht notwendige Voraussetzung dafür, um den «Handy-Artikel» in den FIDE-Regeln (genauer Wortlaut siehe im Kasten) durchzusetzen: «Wenn ein Mobiltelefon deutlich vernehmbar ein Geräusch von sich gibt, lässt sich dies in der Regel durch Zeugenbeweis belegen und auch einem Spieler zuordnen, ohne dass es hierfür einer Vor­weisungspflicht bedürfte. Entsprechend konnte in den bisher vom Verbands­schiedsgericht zu beurteilenden Fällen der Nachweis auch ohne Vor­weisungspflicht geführt werden.»

Dass der Nachweis eines Regelverstosses unter Umständen nicht möglich ist, liegt laut VSG in der Natur der Sache und be­schränkt sich nicht auf das Läuten oder Vibrieren eines Mobiltelefons. So lasse sich beispielsweise ohne neutralen Zeugen kaum beweisen, dass ein Spieler eine Figur be­rührt hat und sie ziehen muss.


schachseminareanzeigeKommt hinzu dass eine bedingungslose Handy-Vorweisungspflicht laut VSG äusserst problematisch wäre: «Jedenfalls wäre eine Vorweisungspflicht inakzeptabel, wenn sie dazu führen würde, dass ein Spieler, wenn immer der Gegner ei­nen – auch noch so unbegründeten – Verdacht äussert, sein Mobiltelefon vorweisen müsste und die Partie verlieren würde, weil er sein Mobiltelefon nicht vorweist – zumal Spieler, die kein Mobiltelefon auf sich tragen, gar nicht in der Lage wären, ein Mobiltelefon vorzuweisen.»

Aus diesen Gründen verbietet es sich gemäss VSG, aus FIDE-Regel 12.3.b) eine Vorschrift ableiten zu wollen, wonach ein Spieler verpflichtet ist, auf Aufforderung des Schiedsgerichts sein Mobiltelefon vorzuweisen, und im Weigerungsfall die Partie verliert. «Noch viel weniger gibt es eine Verpflichtung, auf Auf­forderung des Gegners das Mobiltelefon vorzuweisen.»

Um den Gegenbeweis anzutreten, kann ein Spieler sein Mobiltelefon natürlich freiwillig vorweisen – erst recht, wenn der Schiedsrichter davon überzeugt ist, dass dessen Mobiltelefon geläutet hat. Dies sollte ein Spieler insbesondere dann tun, wenn der Schiedsrichter seine Partie als verloren werten möchte. «Das Schiedsgericht muss dies­falls überprüfen», so das VSG, «ob das Telefon ein Geräusch von sich gegeben haben könnte. Können die Schiedsrichter dem Spieler das fehlbare Verhalten trotz soforti­ger Vorweisung seines Mobiltelefons nicht zweifelsfrei nachweisen, so ge­lingt dem Spieler der Befreiungsbeweis.»

Allerdings heisst das laut VSG nicht, dass ein Spieler, der sich weigert, sein Mobiltelefon zu zeigen, automatisch verloren hat. «Eine solche Beweiswürdigung wäre nicht angängig, zumal ein Spieler, der kein Mobiltelefon auf sich trägt, gar nicht in der Lage wäre, ein Mobiltelefon vorzuweisen. Auch kann ein Spieler ein berechtigtes Interesse daran haben, sein Mobiltelefon nicht vorzuzeigen (z.B. zum Schutz des Be­rufsgeheimnisses von Ärzten, Anwälten, Pfarrern usw.).»

Das VSG lehnte deshalb die Rekurse, soweit darauf eingetreten wurde, ab. Aufgrund der Würdigung der widersprüchlichen Aussagen und der Aussage eines Zuschauers, dass er im fraglichen Zeitraum ein SMS erhalten habe, bestätigte das VSG die Beweiswürdigung des SGM-Leiters, dass ein Vibrieren des Mobiltelefons von Spieler B nicht hinreichend nachgewiesen sei.

Markus Angs

In Deutschland ist es anders

ma. Anders als im jüngsten Verbandsschiedsgerichts-Urteil für die Schweiz ausgeführt, präsentieren sich analoge Handy-Situationen in den beiden obersten Ligen der deutschen Mannschaftsmeisterschaft. Denn gemäss Artikel 5.3.4. der Bundesliga-Turnierordnung sind Spieler bei begründetem Verdacht auf Benutzung von Geräten auf Verlangen des Schiedsrichters verpflichtet, diese Geräte einzuschalten und zur Überprüfung auszuhändigen.

In der vergangenen Saison wurde diese Regelung prompt einem deutschen Grossmeister zum Verhängnis. Er hatte während der laufenden Partie verdächtig oft die Toilette aufgesucht (was bei seinem Gegenspieler den Verdacht erweckte, er würde auf dem Smartphone Datenbanken verwenden) und wurde danach vom – bei Runden der deutschen Bundesliga immer anwesenden – neutralen Schiedsrichter aufgefordert, sein Handy auszuhändigen. Weil sich der GM (mit Hinweis auf die Privatsphäre) weigerte, wurde die Partie für seinen Gegner als gewonnen erklärt.

 

Handy: das sagt die FIDE-Regel

12.3. b): Ohne Genehmigung des Schiedsrichters ist es dem Spieler untersagt, in das Turnierareal ein Mobiltelefon oder andere elektronische Kommunikationsmittel mitzubringen, sofern diese nicht vollkommen ausgeschaltet sind. Wenn ein derartiges Gerät ein Geräusch verursacht, verliert der Spieler die Partie. Der Gegner gewinnt. Falls der Gegner allerdings die Partie nicht mit einer beliebigen Folge von regelgemässen Zügen gewinnen kann, ist sein Ergebnis remis.

 

Aktenzeichen FB ungeklärt
Freigegeben in Blog
Samstag, 04 Mai 2013 20:04

Aktenzeichen FB ungeklärt

Der Schachbund bemühte sich mit der am 2. Mai veröffentlichten Nichtentscheidung dem absurden Theater (siehe Warten auf Godot) ein Ende zu setzen.

DSB Schiedsgericht hebt Sperre für Falko Bindrich aus formalen Gründen auf
...
Die aktuelle Entscheidung sei kein Freispruch für Falko Bindrich, sondern die Offenlegung einer bisher unbemerkten, rechtlichen Lücke im Ordnungswerk des DSB und des Bundesliga e.V., die Falko Bindrich zu Gute komme...

Nachtrag 7.5.2013

Der DSB hat auf obiger Seite nun auch die ENTSCHEIDUNG DES SCHIEDSGERICHTS und die PERSÖNLICHEN ÄUSSERUNGEN der beisitzenden Richter des Schiedsgerichts als PDF veröffentlicht!

Antragsgegner: DSB  Einspruchsführer: FB

Zitate aus der Begründung
Die laufende Partie wurde daraufhin für ihn vom Schiedsrichter in Anwendung von Nr. 5.3.4 i.V.m. Nr. 8.1. lit. f der Turnierordnung des Schachbundesliga e.V.als verloren gewertet.
...
Der Antragsgegner sieht aufgrund der geschilderten Vorkommnisse den Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels durch den Einspruchsführer erwiesen.
...
Das Schiedsgericht sieht auch keinen Anlass, die vom Wettkampfschiedsrichter getroffene Tatsachenentscheidung –nämlich die Annahme eines begründeten Tatverdachts gegen den Einspruchsführer i.S.d. Nr. 5.3.4der TO des Schachbundesliga e.V.–in Zweifel zu ziehen.
Ende Nachtrag 7.5.2013

Gelungen ist dies aber nicht, denn durch einen „Freispruch zweiter Klasse“ – entschuldigen Sie bitte diese laienhafte, unjuristische und dennoch wohl am besten treffende Formulierung – schadet man im Endeffekt allen. Bei allen Risiken wäre eine gerichtliche Klärung der sinnvollere Weg gewesen – ist aber leicht gesagt, wenn man die Konsequenzen nicht verantworten muss.

Zu allererst leidet die eigenen Glaubwürdigkeit, denn nicht aufgehoben wurde die Entscheidung des Schiedsrichters die Partie Siebrecht-Bindrich wegen Nichtherausgabe des Smartphone zu nullen. Diese Entscheidung dürfte den Regularien entsprechend auch halten und wurde von Bindrich wohl auch nicht beeinsprucht.

Nach langer Überlegungszeit wurde dann über Bindrich eine zweijährige Sperre verhängt und erst nach dessen Einspruch und noch längerer Zeit wurde diese wieder aufgehoben, obwohl von Anfang an vielen klar war, dass die Regularien – sagen wir es einmal freundlich – nicht ganz optimal formuliert sind.

Verlassen wir nun die Zone der Paragrafen und Regelungen und schauen wir uns das ein wenig populistisch an:

Faktisch – zugegeben etwas einfach formuliert - haben wir jetzt die paradoxe Situation, dass ein Spieler am grünen Tisch eine Partie wegen Betrugsverdacht verloren hat, deswegen aber nicht gesperrt werden kann.

Nun kann man daraus die Lehre ziehen, dass es im Gegensatz zum Fall Natsidis besser ist, sich nicht der unangenehmen Überprüfung zu stellen sondern zu hoffen, dass jemand Ungenauigkeiten in Vereinsregularien findet und man dadurch möglicherweise ohne Strafe davon kommen könnte. Ja – muss man sagen: die Chancen stehen gut, denn was Spitzenanwälten mit Bundesgesetzen gelingt, sollte mit von Funktionärshand gestrickten Regeln locker zu schaffen sein. Wollen wir das – und ist das sinnvoll?

Und schon sind wir bei der entscheidenden Frage: Täter oder Opfer? Nun gibt es dazu in diversen Foren zwei ungefähr gleichlaute Fraktionen: „hängt ihn höher“ und „absolut unschuldig“.

Tatsächlich ist die Frage ob FB ein Täter ist meiner Meinung nach absolut unbeantwortbar, da wohl nur er selbst die Antwort kennt – und alle anderen auf Spekulationen angewiesen sind! FB ein Opfer würde ich jedenfalls bejahen und zwar mehrfach: zuerst wurde er ein Opfer seiner selbst, da er in einer angespannten Situation auch noch längeren Inventionen auch seinen Mannschaftsführers sich für den riskanten Weg entschied sein Smartphone nicht überprüfen zu lassen.

Hätte eine Überprüfung Gewissheit gebracht? Das bleibt auch nur reine Spekulation und wäre abhängig vom technischen Geschick eines Schiedsrichters, denn Datenforensik gehört nicht zum Ausbildungsstandard. Ebenso wenig hätte die Herausgabe der Einloggdaten des Smartphone vom Provider gebracht, usw... Erlauben Sie mir dennoch, dass ich hier kritisch anmerke, dass FB keinerlei Bemühungen unternommen hat, den Anschuldigungen irgendwie durch nachprüfbare Fakten etwas Wind aus den Segeln zu nehmen – aber bitte denken Sie beim Lesen der Zeilen immer daran, dass wir absolut nicht wissen können, ob FB betrogen hat oder nicht.

Das Argument, dass man Fremden keinen Zugriff auf private Daten - egal wie geheimnistragend die sein sollten – geben möchte ist durchaus nachvollziehbar, steht aber im Widerspruch ehrliche Wettkämpfe überprüfbar durchführen zu wollen. Und das geht leider nur durch Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und zieht sich wie ein roter Faden durch viele Sportsbestimmungen. Da kein Funktionär der Welt exekutive Rechte hat, da diese aus gutem Grunde dem Staat vorbehalten sind, und er daher keinerlei Handhabe hat Beweismittel wie ein Smartphone zu konfiszieren, hilft allein die allgemein aus dem Doping bekannte Regelung: Verweigerung ist Schuldeingeständnis! Nicht vergessen: wir wissen immer noch nicht, ob FB betrogen hat oder nicht!!

Nun könnte FB auch ein Opfer dieser Nichtentscheidung werden, denn durch den „Freispruch zweiter Klasse“ inklusive der Vorgeschichten auf schach.de ist zu erwarten, dass ihm die Vorbehalte lebenslang begleiten werden und er nicht auf ein Ende durch Ablauf einer Sperre hoffen darf.

Jetzt stehen wir am Ende des Artikels wo wir schon am Anfang schon waren: vor einem Berg ungeklärter und unklärbarer Fragen und Entscheidungen, die offenbar keine waren und es bleibt ein unsperrbarer Betrugsverdächtiger mit Partieverlust übrig. Und damit es noch komplizierter wird, möchte ich noch in den Raum stellen, dass die FIDE Ethik Kommission doch noch eine Sperre verhängen könnte, um das Chaos zu komplettieren - denn deutsche Verbands- und Vereinsregelungen und deren Gültigkeit spielen dort keinerlei Rolle.

Aus dem Vorwort der FIDE-Regeln:

Eine angeschlossene Föderation hat das Recht, detailliertere Schachregeln einzuführen,
vorausgesetzt, dass diese:

a) in keiner Weise mit den offiziellen Schachregeln der FIDE in Konflikt treten,
b) nur im Gebiet der betreffenden Föderation Anwendung finden,
c) weder für Wettkämpfe, Meisterschaften oder Qualifikationsturniere der FIDE, noch für
Titel- oder Wertungsturniere der FIDE gelten.

Und durch die Krennwurzn jagt noch eine Frage: wäre es vielleicht nicht klüger den Betrug zuzugeben – auch wenn es gar keinen gab und am Klo nur mit der Freundin gesimst wurde, weil die Partie so langweilig war, der Gegner so elendslange nachdachte und die Sehnsucht immer größer wurde? Aber solche realitätsfernen Gedanken hat eben nur eine Krennwurzn: und wenn ja – wer sollte das beweisen?

Denn da wir nichts wissen, bleibt uns nur der Glaube!

Mittwoch, 30 Januar 2013 13:58

Fall Bindrich nicht beendet

Kaum hat der Schachbund seine Entscheidung im Bndesligabetrugsfall veröffentlicht, erreicht uns Falko Bindrichs Stellungnahme:


 Liebe Schachfreunde,


in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2013 hat der DSB gegen mich eine 2-jährige Spiel- und Funktionssperre ausgesprochen.

Für meine Entscheidung, meine Taschen und mein Handy nicht durchsuchen zu lassen habe ich bereits vor Ort die maximale Konsequenz, den Partieverlust, getragen. Weitergehende Sanktionen, insbesondere eine Spielsperre, bin ich nicht bereit hinzunehmen.

Aus diesem Grund akzeptiere ich die Entscheidung des DSB nicht. Darüber hinaus gibt es Grund zur Annahme, dass für die extreme Härte der Strafe plus die Bemühungen des DSB mich auch international sperren zu lassen, Motive eine Rolle spielen, die deutlich über meine Funktion als Spieler eines Bundesligavereins hinausgehen.

Ich habe bereits meinen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des DSB beauftragt. Auf jeden Fall werde ich Einspruch gegen die Entscheidung beim Präsidenten des Deutschen Schachbundes gemäß § 57 Abs. 3 der DSB-Satzung zur Vorlage beim Schiedsgericht einlegen und, wenn nötig, auch die ordentlichen Gerichte mit meinem Fall befassen.

GM Falko Bindrich,
30. Januar 2013


 

bansem300Mit der aktuellen Smartphone-Diskussion steht Schach als Turniersport vor neuen Herausforderungen. Vor allem die Verbände müssen nun für Rechtssicherheit sorgen. Dieser Vorgang wird anscheinend durch die Causa Bindrich deutlich beschleunigt.

Doch selbst wenn Falko Bindrich auf dem Rechtsweg einen Erfolg erzielt, ändert das an der Meinung der Masse wohl nichts mehr.

Für die überwältigende Mehrheit unserer Leser geht das Urteil des Schachbundes (siehe Umfrage) in die richtige Richtung.

So war es früher - kein Handy irritierte den Spielbetrieb
Freigegeben in Blog
Montag, 28 Januar 2013 17:45

Schachbund sperrt auch Falko Bindrich

Es hat ein wenig gedauert, doch nun hat der Schachbund entschieden. Falko Bindrich, Jung-Nationalspieler und Schach-Großmeister, wird für zwei Jahre gesperrt. Beim ersten Bundesliga-Wochenende im Oktober in Mülheim war der Eppinger unter Verdacht geraten, mit einem Schachprogramm auf seinem Handy/ Smartphone unerlaubte Hilfsmittel bei der Partieführung herangezogen zu haben.
Eine Durchsicht seines privaten Handys durch den Schiedsrichter allerdings, mit der die erhobenen Vorwürfe vielleicht noch hätten entkräftet werden können, hatte Bindrich vor Ort unter Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt und dies auch in einer ausführlichen Stellungnahme hier im Blog begründet.


Das Präsidium des DSB hat nun (endlich und nach gründlicher Vorbereitung) einen Entschluss gefasst - immerhin liegt der Vorfall schon über drei Monate zurück. Bereits im November fühlte sich unser Kollege Krennwurzn ob der scheinbaren Regungslosigkeit des Verbandes schon ganz entfernt an Samuel Becketts Warten auf Godot erinnert.

Doch nun, und wer weiß, vielleicht nach allerlei zeitaufwendigen Gutachten und juristischen Absicherungen, liegt eine Entscheidung des DSB vor, gegen die Falko Bindrich allerdings noch Einspruch einlegen kann.

Für Bindrich bedeuten diese zwei Jahre Sperre eine relativ lange Zeit ohne Wettkampfschach. Ähnlich wie im Fall von Christoph Natsidis mögen manche diese Sperre dennoch als zu kurz geraten ansehen und ihr eine abschreckende Wirkung absprechen. Jedoch soll man bedenken, dass es im vorliegenden Fall keinen eindeutigen Beweis gibt für einen Betrug, denn ob Falko Bindrich nun wirklich gecheatet hat oder nicht, können wir nicht ermessen.
Zumindest im Nachhinein wäre er wohl besser beraten gewesen, sein Handy für eine Durchsuchung durch den Schiedsrichter zu öffnen. Das allerdings hätte für ihn nur dann Sinn gemacht, wenn auf dem Handy auch tatsächlich nichts Verdächtiges gewesen ist - und damit sind wir schon wieder im Reich der Spekulation.

bansem300Die klarste Linie und eine erste Abwehrmöglichkeit für Betrugsversuche ist vermutlich das Bad Harzburger Modell: kein Handy am Körper während der Partie, und bei Verstößen dagegen wird genullt. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis eine solche Regelung überall in Kraft getreten ist.

Hier der Entscheid des DSB im Wortlaut:

"In seiner Sitzung am 19.01.2013 in Kassel traf das Präsidium des Deutschen Schachbundes im „Fall Falko Bindrich“ folgende Entscheidung:

GM Falko Bindrich hat mit seinem Verhalten gegen Ziff. 5.3.4 der Turnierordnung des Schachbundesliga e.V. verstoßen und sich damit zugleich gem. § 55 Abs. 1 der DSB-Satzung einen schweren Verstoß gegen die Grundsätze des Deutschen Schachbundes zuschulden kommen lassen und so dem Ansehen des Bundes schweren Schaden zugefügt.

 Wegen dieses Verstoßes verhängt das Präsidium des DSB eine Funktions- und Spielsperre gem. § 55 Abs. 2 Nr. 4 und 5 der DSB-Satzung für die Dauer von 2 Jahren.

 Bei seiner Entscheidung hat das Präsidium insbesondere berücksichtigt, dass bereits das Beisichführen technischer Hilfsmittel untersagt ist. Ebenso wurde die nicht erfolgte und aus Sicht des Präsidiums zumutbare Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung in der Entscheidungsfindung - nach übereinstimmender Auffassung ist die Weigerung, sich einer zulässigen Kontrollmaßnahme zu unterziehen, dem Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels gleichzusetzen - berücksichtigt.

 Zusätzlich zur Verhängung der Sanktion beantragt das Präsidium eine Befassung mit dem Sachverhalt durch die FIDE Ethics Commission.

 Gem. § 57 Abs. 3 der DSB–Satzung kann GM Falko Bindrich gegen die ausgesprochenen Sanktionen innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen.

 

Für das Präsidium des Deutschen Schachbundes

 Michael S. Langer/Stellv. Präsident"

 (Quelle: www.schachbund.de


Was halten Sie von der Entscheidung des Deutschen Schachbundes?

Über eine rege Beteiligung an unserer Umfrage in der linken Spalte der Website freuen wir uns.

 

Falko Bindrich
Freigegeben in Blog
Donnerstag, 25 Oktober 2012 11:57

Stellungnahme Falko Bindrichs zum Betrugsvorwurf

Wo fängt es an, wo hört es auf?

Liebe Schachfreunde,

hiermit möchte ich eine Stellungnahme zu den Geschehnissen am 1. Bundesliga-Wochenende der Saison 2012/2013 in Mülheim geben.
Der Struktur halber und um den bei den Geschehnissen nicht anwesenden Lesern die Möglichkeit zu geben einen umfassenderen Überblick zu erhalten, werde ich chronologisch vorgehen.

Am Samstag zur 1. Runde spielten wir gegen Mülheim. Mülheim trat stark an, mit der beinahe besten Aufstellung 2-9, was für mich bedeutete gegen den russischen Großmeister Tregubov (2601) anzutreten. Gegen den ehemaligen Europameister hatte ich mich, neben 3 anderen Spielern Mülheims, vorbereitet. Obwohl ich seit einem Jahr aus beruflichen Gründen kein Turnier mehr gespielt habe, bin ich dennoch motiviert mein Bestes für die Mannschaft zu geben und mich professionell vorzubereiten. Die Partie lief wie geplant, ich hatte vor 3 Wochen in der höchsten Schweizer Liga, der Nationalliga A, gegen Großmeister Istratescu (2650) exakt dieselbe Variante auf dem Brett. Leider verwechselte ich dort die richtige Zugfolge und kam über ein Remis nicht hinaus. Bei der nachträglichen Analyse jener Partie erinnerte ich mich an die Partie Jobava-Kunin aus der österreichischen 1.Bundesliga, bei der ich anwesend war und in der Weiß erstaunlich mühelos gewann. Also wiederholte ich genau diese Partie bis etwa Zug 20, auch das Qualitätsopfer mit bxa5 war zuhause schon analysiert. Nach dem Erzielen des Vorteils spielte ich aber nicht optimal weiter, was jeder Schachfreund zuhause beim Nachspielen der Partie nachvollziehen kann. Dennoch fand ich eine gute Position nach der Zeitnotphase und konnte die Stellung weiter verstärken und die Partie entscheiden. Dadurch gewannen wir auch den Mannschaftskampf denkbar knapp mit 4,5 zu 3,5.
Nach dem Sieg gegen Pavel Tregubov, zögerte dieser mir die Hand zu geben und tat sehr beleidigt.

Am Sonntag spielten wir gegen Katernberg. Ich spielte gegen Sebastian Siebrecht. Nach einer Stunde war ich das 2. Mal auf Toilette (es war Sonntag morgen, ich denke es ist üblich dass man nach dem Frühstück auf Toilette geht?!) und dem nachzugehen, was man auf Toilette macht. Die Behauptung, dass ich aufstand während ich am Zug war um auf Toilette zu gehen, ist schlicht falsch. Dies können anwesende Zeugen beweisen. In meiner mehr als 15-jährigen Schachkarriere habe ich das noch nie getan. Wenn mein Gegner während ich auf dem WC bin einen Zug macht, bin ich ja logischerweise dann am Zug. Dies passiert bei jeder Schachpartie, es sei denn die Spieler bleiben die ganze Zeit am Brett sitzen. Außerdem war ich sicher nicht der einzige, der am Samstag innerhalb von 6 Stunden 4 Mal und am Sonntag 2 Mal innerhalb einer Stunde auf der Toilette war (ich bin 3 Mal aufgestanden, das erste Mal kurz nach Beginn der Partie auf Toilette, das zweite Mal um mir etwas zu trinken zu holen, und das dritte Mal nach dem 9. Zug).
Warum wurde gerade ich untersucht? War ich damit schon der „Spitzenreiter“ im auf-Toilette-gehen?
Nach dem WC-Besuch wollte ich an mein Brett zurückkehren, wurde jedoch vom Schiedsrichter Dieter von Häfen daran gehindert. Der Aufforderung meine Taschen zu leeren und mein Handy der Durchsuchung freizugeben, kam ich nicht nach, ich weigerte mich ausdrücklich.

Der Vorwurf:

bannerostsee300Mir wurde am Sonntag vorgeworfen meine laufenden Partie gegen GM Sebastian Siebrecht auf einem Handy analysiert zu haben. Bereits am Samstag, während meiner ersten Partie gegen GM Pavel Tregubov, hat mich Schiedsrichter Dieter von Häfen, laut seiner eigenen Aussage, mehrmals auf die Toilette verfolgt, auf Drängen meines Gegners Pavel Tregubov (wovon weder ich noch mein Mannschaftsführer erfuhren!). Er hat dabei aber keinerlei auffälliges Verhalten feststellen können, weshalb er auch nichts unternahm. Dadurch sind alle möglichen Vorwürfe bezüglich der Partie gegen GM Tregubov hinfällig.

Die Partien:

Meine Partie gegen Tregubov war keine Glanzleistung, ich habe viele Ungenauigkeiten gespielt, die meinen nach der Eröffnung entstandenen Vorteil fast wieder zunichte gemacht hätten. Wer die Partie mit den Engine-Bewertungen auf schachbundesliga.de nachspielt, wird verstehen dass hier definitiv kein Computer gespielt hat, sondern ein normaler Großmeister.
Ist es eigentlich so unwahrscheinlich, dass ein Großmeister mit 2530 Elo mit Weiß gegen einen Großmeister mit 2600 Elo gewinnt?

Meine Partie gegen Sebastian Siebrecht verlief ebenfalls unspektakulär. Die Partie dauerte insgesamt 10 Züge und ca. eine Stunde, bevor sie abgebrochen wurde. Ich habe mich während der gesamten Partie weder auffällig verhalten noch habe ich das Brett verlassen während ich am Zug gewesen bin. Diese Unterstellung ist schlichtweg falsch und frei erfunden.

Zusammenfassend ist ganz klar festzustellen, dass in keiner meiner beiden Partien ein klarer Hinweis auf Enginezüge zu finden ist, ganz im Gegenteil!

Toilettengänge und Verfolgung meiner Person:

Zu der Frage, dass ich häufig auf Toilette war, kann ich nur sagen, dass dies nicht stimmt, wobei geklärt werden muss, was der Begriff „häufig“ eigentlich heißt. Gibt es eine vorgegebene, regulierte Anzahl, wie häufig man auf Toilette gehen darf? Wie aus dem Bericht von Schiedsrichter von Häfen hervorgeht, der meine Toilettengänge dokumentiert hat, waren es genau 4 Mal in einer Spielzeit von 6 Stunden und mit einer Durchschnittszeit von 1-2 Minuten, wobei ich zwischenzeitlich für 3 Stunden gar nicht aufgestanden bin. Diese Dokumentation geschah unter anderem durch das wiederholte Verfolgen und Beobachten von Schiedsrichter von Häfen, ich zitiere wörtlich aus dem Bericht des Schiedsrichters von Häfen, bezüglich meiner Partie am Samstag gegen Pavel Tregubov:
„ Etwa eine Stunde später ging Falko Bindrich das nächste Mal Richtung Toilette und wieder folgte ich ihm mit einem gewissen Abstand. In der Toilette war kein Mensch. Lediglich eine Kabine war belegt. Ich ging in die Nebenkabine, schloss ab und versuchte an der Wand zu hören, welche Geräusche Bindrich in seiner Kabine machte. Etwa eine Minute später ging die Toilettenspülung. Ich verließ nun auch meine Kabine und am Waschbecken standen wir dann wortlos nebeneinander“

Am Sonntag wurde die Art und Weise, wie ohne mein Wissen meine Toilettengänge überwacht wurden, auf ein neues Level gehoben. Ich zitiere wieder wörtlich aus dem Bericht von Schiedsrichter von Häfen:
„Eine Viertelstunde später war er wieder weg. Nun wurde es mir endgültig zu viel und ich ging wieder Richtung Toilette. In der Zwischenzeit hatte auch Sebastian Siebrecht mitbekommen, dass etwas an dem Verhalten von Falko Bindrich merkwürdig war. Er (Sebastian Siebrecht) holte mich kurz vor der Toilette ein und sprach mich an. Ich sagte ihm, dass mir das Verhalten auch aufgefallen wäre. Gemeinsam gingen wir schweigend in die Toilette. Falko Bindrich war wieder in einer Kabine. Sebastian Siebrecht legte sich auf den Boden, um sich die Fußstellung anzusehen. Schweigend verließen wir wieder die Toilette. Vor der Toilette sagte er mir, dass die Fußstellung nichts erkennen ließe, ihm aber das Verhalten von Bindrich vor dem Hintergrund des erwähnten Vorfalls mit Natsidis suspekt sei. Er (Sebastian Siebrecht) forderte mich auf eine Taschenkontrolle durchzuführen.“


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schiedsrichter von Häfen und mein Gegner Sebastian Siebrecht, selbst bei gemeinsamem Verfolgen auf die Toilette, keinen Anhaltspunkt für ein verdächtiges Verhalten meinerseits finden konnten. Dieses Verhalten der beiden bestätigt in meinen Augen meine Unschuld. Dennoch ließ sich der Schiedsrichter auf Aufforderung meines Gegners Sebastian Siebrechts dazu bewegen, meine Taschen zu kontrollieren.

Übrigens, aus menschlicher Sicht, wie weit sind wir gekommen? Verfolgen und Ausspionieren, Abhorchen auf der Toilette. Der Schiedsrichter horchte mich bei meinem Stuhlgang ab und
Sebastian Siebrecht legte sich sogar auf den Toilettenboden.

Wer möchte bei einem Wettkampf dabei sein, den so ein Schiedsrichter leitet oder möchte gegen Gegner mit dieser Einstellung spielen?


Ich möchte noch einmal klarstellen, dass ich vom Schiedsrichter nicht wegen Handybetruges genullt worden bin, sondern wegen der Verweigerung einer Durchsuchung meines Handys.

bannersr12013-web-anz400
Die Gründe dafür sind vielschichtig. In erster Linie sehe ich es als direkten Einbruch in meine Privatsphäre. Ich kann niemandem, wirklich niemandem, Zugriff auf mein Handy erlauben; ich habe darauf neben meinen privaten Daten (sehr private Bilder und Nachrichten) auch empfindliche geschäftliche Daten gespeichert. Diese musste ich schützen. Eine Freigabe dieser Daten würde mich meinen Job sowie wichtige Beziehungen kosten. Dieses Risiko konnte ich nicht eingehen. Es ist richtig, ich habe, wie viele Schachspieler, eine App auf der Schachanalysen gespeichert sind, darunter auch eine nachträgliche Analyse meiner Partie gegen Tregubov, die ich am Samstagabend nach Beendigung meiner Partie im Hotelzimmer angefertigt habe.
Meines Wissens darf man sein Handy mitführen, solange es ausgeschaltet ist, was es auch immer war.
Von Schiedsrichter Dieter von Häfen wurde ich nicht im Detail darüber aufgeklärt wie die Durchsuchung meines Handys ablaufen soll. Darf er meine gespeicherten Dokumente lesen, meine Telefonkontakte einsehen? Verpflichtet er sich diese Daten an niemanden weiterzugeben? Diese Punkte wurden mir nie erläutert, weshalb ich von einer Freigabe meines Handys ausdrücklich Abstand nahm.

Zweitens finde ich mich als Unschuldiger in einer Lage wieder, mich erst „ausziehen“ zu müssen, um meine Unschuld zu beweisen. Das ist für mich prinzipiell nicht akzeptabel. Rechtsstaatlichkeit ist für mich ein höherer Wert. Hier stellt sich auch die Frage, wo fängt es an, wo hört es auf? Erst durchsuchen wir die Taschen, die Jacke, das Gepäck. Schiedsrichter hören Spieler beim Stuhlgang ab, Spieler legen sich auf den Toilettenboden. Was kommt als Nächstes? Leibesvisitationen? Von wem gehen diese Regeln aus? Von der FIDE initiiert und von einigen nationalen Verbänden noch verschärft, übernehmen die Funktionäre, von den Medien geduldet, die Kontrolle über das Spiel, nehmen den Spielern die Unschuldsvermutung, verlassen den rechtsstaatlichen Rahmen, und alles in allem, verderben vielen Spielern, vor allem aber Amateuren, die der Kern jeder Sportart sind, die Freude am Spiel! Wer braucht wirklich Null-Karenz? Wer will dass seine Taschen, Jacke und Koffer durchsucht werden? Zum Glück begleiten uns Menschen-und Bürgerrechte im Großteil unseres Lebens, aber beim Schach sollen wir darauf verzichten?
Diese neue Regel gibt den Schiedsrichtern, theoretisch, die Chance jeden beliebigen Spieler zu untersuchen und schikanieren, da ja bereits 2-maliges auf-Toilette-gehen als „begründeter Verdacht“ zählt!
Drittens wusste ich nicht, wer mich während der Partie gegen GM Sebastian Siebrecht beschuldigt. Es hieß, diese Anschuldigungen kommen aus dem Team Mülheim. Warum stand derjenige nicht persönlich dazu, mich angeschwärzt zu haben? Dies ist ein weiterer Punkt, jeder kann jeden anonym beschuldigen, und es gibt keine Konsequenzen. In einem rechtsstaatlichen Rahmen wäre so etwas nicht durchsetzbar! Erst jetzt, nach dem Wettkampf, erfahre ich aus dem Bericht des Schiedsrichter, dass es neben Pavel Tregubov, Daniel Fridman und Daniel Hausrath am Samstag, am Sonntag zusätzlich Sebastian Siebrecht war. Dieser hatte aber während des gesamten Vorfalls und auch nach der Entscheidung des Schiedsrichters, und selbst bei einem kurzen Gespräch mit mir im Anschluss an diese Entscheidung, nicht die Courage mir gegenüber zuzugeben, dass er derjenige war, der mich beschuldigte.

Zum Motiv und zum Ablauf:

Weiters stellt sich die Frage nach dem Sinn? Warum sollte ich betrogen haben? Beim Spiel gegen GM Tregubov war ich nominell der schwächere Spieler, finanziell würde ich durch einen Sieg nicht profitieren, und auch bei einem Verlust würde ich bei dem ausgezeichneten Klima innerhalb des SC Eppingen nicht den Kopf von meinem Mannschaftsführer Hans Dekan abgerissen bekommen. Um Elo geht es mir ebenfalls nicht, wie bereits erwähnt spielte ich seit einem Jahr kein Turnier mehr. Warum also sollte ich betrügen wollen?

Wenn man den gesamten Ablauf chronologisch betrachtet, ergeben sich folgende Fakten:

1) Einführung der neuen Turnierordnung für die Schachbundesliga („Erlaubnis“ der Durchsuchung der persönlichen Habe (Taschen, Jacke, Gepäck) der Spieler)
2) Keine Bekanntmachung der Änderungen an die Spieler (Bei der DEM 2010 und DEM 2011 erhielt jeder Spieler ein Schreiben zugesandt, und konnte unterschreiben, sich Dopingkontrollen zu unterziehen oder nicht; in der Schachbundesliga wurden die Spieler weder über eine Änderung der Turnierordnung informiert noch wurde eine schriftliche Einwilligung eingeholt)

3) Verfolgen und Ausspionieren meiner Person auf Toilette durch den Schiedsrichter von Häfen, mit Abhören der Toilettengeräusche ohne Finden eines Verdachtsmomentes während meiner Toilettengänge als auch meiner Partien sowohl am Samstag als auch Sonntag
4) Verfolgen und Ausspionieren meiner Person auf Toilette durch Sebastian Siebrecht, mit auf den Toilettenboden legen ohne Finden eines Verdachtsmomentes während meiner Toilettengänge
5) Anonymes „Anschwärzen“ meiner Person während beider Partien, es wurde von keiner Seite vor Ort ausgedrückt, woher die Anschuldigungen kommen
6) Keine Chance zur Stellungnahme
7) Direktes Miteinbeziehen der Medien, Veröffentlichung und Bloßstellung meiner Person + anschließendem Protest Mülheims (kein Protest von Mülheim am Samstag, sondern erst am Sonntagabend)

Darüber hinaus finde ich den Vergleich der Medien und die Beinahe-Gleichsetzung mit Natsidis widerlich. Auch die Behauptung, Natsidis und ich wären gute Freunde ist frei erfunden. Ich kenne Natsidis zwar bereits sehr lange, da er auch Kaderspieler in Sachsen war (im Alter von 7 Jahren!) habe ihn aber in den letzten 15 Jahren nur zweimal gesehen!


Selbst auf der eigentlich zu Neutralität angewiesenen offiziellen Seite der Schachbundesliga, schachbundesliga.de, wurde eine bewusst unvollständige Version des Berichts von Schiedsrichter von Häfen veröffentlicht. Der Webmaster der Seite, Georgios Souleidis, schützt in diesem Bericht seinen bekanntermaßen engen Freund Sebastian Siebrecht, indem er dessen Verhalten und Ausspionieren auf der Toilette bewusst ausspart.

Zusammenfassung:

Der Schiedsrichter Dieter von Häfen konnte weder am Samstag noch am Sonntag ein verdächtiges Verhalten nachweisen. Dasselbe gilt für Sebastian Siebrechts Nachspionieren am Sonntag. Auch meine Partien zeugen ganz klar, unbestreitbar, dass sie ohne elektronische Hilfsmittel gespielt worden. Dies ist an Hand meiner vielen Fehler und Ungenauigkeiten eindeutig zu erkennen.
Darüber hinaus hat meiner Meinung nach der Schiedsrichter Dieter von Häfen seine Neutralität und Unparteilichkeit in dem Moment verloren, indem er mich gemeinsam mit meinem Gegner im Team auf der Toilette ausspioniert hat.


Eine Stellungnahme des DSB zu den Handlungen des Schiedsrichters Dieter von Häfen und des Spielers Sebastian Siebrecht auf der Toilette und ob diese regelkonform waren und unterstützt werden ist meiner Meinung nach dringend angebracht.
Darüber hinaus wird geprüft, ob die oben beschriebenen Handlungen auf der Toilette rechtswidrig waren.


Wie ausführlich erläutert, ergeben sich für den Schachklub Mülheim-Nord meines Erachtens keine Ansprüche bezüglich meiner Partie gegen den Russen Pavel Tregubov.

Dank sagen möchte ich den vielen Schachfreunden, die mir vor Ort, telefonisch oder per Email Verständnis für meine Entscheidung entgegengebracht haben.


25. Oktober, 2012

GM Falko Bindrich

Die Stellungnahme als PDF

Falko Bindrich
Freigegeben in Blog
Dienstag, 23 Oktober 2012 10:49

Betrug nun auch in der Schachbundesliga?!

Nach der Deutschen Meisterschaft (wir berichteten ausführlich) wird nun auch die Schachbundesliga durch einen Betrugsfall überschattet. Nachdem GM Falko Bindrich, mit 34 Einsätzen in der Deutschen Nationalmannschaft eine durchaus namhafte Person des Schachs, bereits am Vortag durch häufige Toilettenbesuche auffällig wurde, stellte ihn der Schiedsrichter während des Kampfes Katernberg-Eppingen zu Rede und bat um Herausgabe eines etwaigen Mobilgerätes. Bindrich bestätigte zwar dessen Besitz, verweigerte jedoch die Kontrolle, woraufhin seine Partie zu Gunsten des Gegners gewertet wurde. (Schachbundesliga)
Naheliegend, dass umgehend Zweifel an der Redlichkeit seines samstäglichen Erfolges, der zu einem knappen 4,5:3,5 Sieges für Eppingen gegen Katernberg führte, auftraten. Mülheim legte umgehend Protest ein (Der Westen).

Die Folgen

Wie in anderen Sportarten (und im normalen Leben auch) findet jedwede Möglichkeit der Leistungssteigerung ihre Anwender.
Wie im Fall Natsidis wird der Deutsche Schachbund sich mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, scheint der Maßnahmenkatalog schon vorgezeichnet. Hoffen wir, dass die sich häufenden Einzelfälle nicht zur Belastung unseres Sports werden.

Falko Bindrich kündigte gegenüber Schachwelt eine Stellungnahme an.
EPO nein danke - ich hab‘ ein Handy!
Freigegeben in Blog
Montag, 27 Juni 2011 11:53

EPO nein danke - ich hab‘ ein Handy!

Ein satirisches Gespräch des Schachspielers Dopow mit seiner Leichtathletikfreundin Ana B.

Dopow: Ana, was machst Du, was spritzt Du da?

Ana: EPO – ich möchte morgen den Wettkampf gewinnen! Bereitest Du Dich gar nicht vor?

Dopow: Doch – ich lade gerade meinen Akku.

Ana: Sag‘ mal ist das nicht gefährlich stundenlang diesen Handystrahlen ausgesetzt zu sein – jetzt sagt doch schon die WHO dass das Krebsrisiko erhöht ist.

Dopow: Aber Ana, ich halte doch das Handy nicht ans Ohr – ich sitze auf der Toilette ...

Ana:  Das stinkt doch ...

Dopow: ja, ist aber sicher und nicht gesundheitsgefährdend!

Ana: Aber das ist doch Betrug!

Dopow: Und bei Dir etwa nicht?

Ana: Nein – bei uns nennt man das Chancengleichheit – ohne EPO & Co läuft nichts. Aber immerhin müssen wir hart trainieren und uns im Wettkampf quälen – Du musst nur darauf achten, dass Dein Handy geladen ist und dass Du eine freie Kabine findest.

Dopow: Das ist unser Hauptproblem: es gibt zu wenig freie Kabinen und in der Zeitnotphase ist es schwierig eine zu finden, aber ich gehe dann immer auf die Damentoilette, dort ist fast immer was frei.

Ana: Aber auf der Damentoilette ist doch immer ein Stau!

Dopow: Aber nicht beim Schach!

Ana: Ah – ich verstehe: Schach ist nur was für Männer! Hast Du schon mal daran gedacht, dass die deterministische Natur des Schachspiels keine wirkliche Intelligenz erfordert, da man, zumindest theoretisch, jeden Zug vorausberechnen kann?

Dopow: Deterministisch – was ist denn das wieder für ein Wort – wir Schachspieler sind Künstler, Sportler und Wissenschaftler in Personalunion.

Ana: Super – aber gegen die Computer verliert ihr immer!

Dopow: Gut - Schach wird auf einem endlichem Brett mit einer endlichen Anzahl von Figuren gespielt und ist damit berechenbar - natürlich ist die Schönheit schon da, aber wir legen sie frei, so wie Michelangelo einst den bereits Jahrtausende vorhandenen Adam aus dem Carrara-Marmorblock befreit hat. Das kann auch nicht jeder!

Ana: Ach so - jetzt seid ihr auch noch Genies! Und warum beschäftigt sich die KI-Forschung schon lange nicht mehr mit Schach, sondern mit Robo-Fußball?

Dopow: Ana, Ana: Frauen, Fußball und Intelligenz ... mir wird das jetzt langsam zu viel!

Ana: Jedenfalls hat die Frauenfußball-WM mehr Medieninteresse als Euer Schach!

Dopow: Ok – ich gebe mich geschlagen: kannst Du mir bitte einen Betablocker spritzen!

Ralph Alt zum Fall Falko Bindrich
Freigegeben in Blog
Mittwoch, 01 Juni 2011 18:41

Ralph Alt zum Fall Falko Bindrich

Es trifft zu, dass ich vor der Freigabe der 1. Runde auf die Pflicht zum pünktlichen Erscheinen hingewiesen habe; auch darauf, dass nicht wie bei der Olympiade die Spieler am Brett sitzen müssen, sondern dass die Spieler nach FIDE-Regeln am Brett erschienen sein müssen. Ob ich dazu gesagt habe, dass es unschädlich ist, wenn jemand offensichtlich auf dem Weg zum Spielsaal oder auf Toilette ist, weiß ich nicht, kann aber sein, da dies auch der Regellage entspricht. Von irgendwelchen Minuten habe ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht gesprochen. Wenn GM Bindrich solches gehört hat, kann es sich nur darauf bezogen haben, dass bis zum Spielbeginn noch ein bis zwei Minuten Zeit war und dies so gesagt wurde.

Was Herr Bindrich über den Beginn der 3. Runde schildert, ist erfunden. Alle Spieler, also auch GM Khenkin, sind von mir als im Spielsaal anwesend registriert worden. Wo sich GM Khenkin im Augenblick des Rundenbeginns im Spielsaal befand, war nach den Schachregeln ohne Bedeutung, weshalb ich diesbezüglich auch nichts gesagt habe.

Zur fraglichen Runde 4 ist zu erwähnen, dass Herr Gustafsson überhaupt nicht mit mir gesprochen hat.

Die Begründung meines Bescheids lautete wie folgt:

"Die FIDE-Regeln sehen vor, dass eine Partie verliert, wer nach Spielbeginn am Brett erscheint. Die Ausschreibung der Deutsche Schachmeisterschaft enthält keine besondere Regelung über eine Karenzzeit. Bei der technischen Besprechung, bei der Sie allerdings nicht anwesend waren, wurde auch darauf hin­gewiesen, dass pünktliches Erscheinen angesagt ist. Festgesetzter Spiel­beginn war 14:00 Uhr. Ich habe als Hauptschiedsrichter die Runde um 14:01 Uhr eröffnet und die Bretter freigegeben. Sie waren zu diesem Zeitpunkt nicht im Turniersaal; dort sind sie viel­mehr um 14:02 Uhr erschienen.

Sie berufen sich zu Unrecht auf Runde 2. Es handelte sich um die erste Runde, bei der die Spieler von ihren Zimmern (oder außerhalb) pünktlich am Brett zu erscheinen hatten. Die erste Runde zählt in diesem Zusammenhang nicht, da wegen der feierlichen Eröffnung ohnehin alle bereits anwesend sein sollten und auch waren.
Anzeige
bannersr400In der 2. Runde war der Spieler Natsidis um 14:00 Uhr in der Tat nicht im Spielsaal. Ich habe allerdings nicht die Runde gestartet und entgegen der Regel Herrn Natsidis noch mitspielen lassen; ich habe in die­sem ersten Fall die Runde nicht um 14.00 Uhr gestartet, sondern – da ich wusste, dass er auf dem Weg vom Zimmer zum Spielsaal war – noch einige (allerdings weniger als 10) Minuten zugewartet und die Runde gestartet. Dies entspricht der Regel, nach der die Karenzzeit erst ab tatsächlichem und nicht ab festgesetztem Spielbeginn zu laufen beginnt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Spieler damit mit­be­kommen haben, dass es mit der Hand­ha­bung der Karenzzeit ernst ist. Kein Spieler konnte sich darauf verlassen, dass ich in jeder Runde mit dem Start der Runde warten würde, bis er (zu einem mir nicht bekannten) Zeitpunkt eintreffen würde."

Auf mehrere formale Einwände GM Bindrichs habe ich mich mit dem Mit-Schiedsrichter Jürgen Klüners beraten, ob ihm eine Regel bekannt sei, nach der bei diesem Turnier ein Schiedsrichtgericht eingerichtet werden müsse und ob man aus diesem Grund ein "ad-hoc"-Schiedsgericht einberufen müsse. Beides wurde nach Prüfung verworfen.

Auf GM Bindrichs Rücktrittserklärung habe ich lediglich gefragt: "Warum?", woraufhin keine Antwort von GM Bindrich kam. Die mir weiter in den Mund gelegten Worte habe ich nicht gesagt.

Zu Schlussfolgerungen und Bewertungen GM Bindrichs nehme ich hier keine Stellung.

P: S.: Hinzufügen möchte ich noch, dass ich versucht habe, Herrn Dr. Weyer telefonisch zu erreichen, um zu fragen, ob es zutrifft, dass er für den Rücktritt Verständnis geäußert habe. Ich werden noch weiter versuchen, ihn darauf aufmerksam zu machen.

hinzufügen möchte ich noch, dass ich versucht habe, Herrn Dr. Weyer telefonisch zu erreichen, um zu fragen, ob es zutrifft, dass er für den Rücktritt Verständnis geäußert habe. Ich werden noch weiter versuchen, ihn darauf aufmerksam zu machen.

Du bist raus!
Freigegeben in Blog
Sonntag, 29 Mai 2011 23:27

Du bist raus!

FalkoBindrichstefan64250Heute bei der Deutschen Meisterschaft griff zum erstem Mal die Nullkarenz-Regel. Als Turnierdirektor Ralph Alt die Runde starten wollte war Falco Bindrich nicht an seinem Brett. Der Münchner Jurist wartete eine Minute, dann erklärte er die Partie kampflos verloren. Rund eine Minute darauf erschien der Täter und protestierte gegen die kampflose Konsumation, doch mit seinem Protest kam er nicht durch. Das hohe Schiedgericht beharrte auf seinem Urteil. Bindrich, der schon die Runde zuvor verloren hatte, erklärte daraufhin seinen Rücktritt vom Turnier. Soweit die Faktenlage, wie sie auf der Homepage des Ausrichters auf www.dem.2011.de geschildert wird.

Hat das noch was mit Schach zu tun? Und wird dieser Vorfall dafür sorgen, das ohnehin schon ramponierte I
mage der Deutschen Meisterschaft aufzuwerten?RalphAltstefan64250 Wohl kaum. Magere fünf Deutsche Großmeister gaben sich auf der Meisterschaft die Ehre, nun sind es deren nur noch vier. Die Teilnehmer schlafen am selben Ort, an dem gespielt wird. Es sollte von daher kein Problem sein, pünktlich am Brett zu sitzen. Genaueres über den Tathergang ist freilich noch nicht bekannt - war es reine Boshaftigkeit von Bindrich, um seinen Gegner zu irritieren? Vergesslichkeit oder jugendliche Gedankenlosigkeit? Suchte er noch nach seinem Glückskuli oder hielt ihn ein dringendes Bedürfnis noch an einem stillen Örtchen fest? War er über seinem Laptop eingeschlafen oder schmeckte der Nachtisch im Ibis so außerordentlich lecker, dass er darüberhinweg das Schach vergaß? Was ist schon ein Minütchen im Vergleich zu den 240 oder mehr, die eine Partie so im Schnitt geht? Im Vergleich zur Ewigkeit?
Richter, Verzeihung, Turnierleiter Ralph Alt hatte keinen Handlungsspielraum. Die Regeln sind so, ein gewisser Iljumschinow hat sich diesen Käse mal ausgedacht, und wir müssen das natürlich peinvoll einhalten. So wie auch diverse absurde Klauseln über Doping im Schach, die der Schachweltenherrscher, der sich auch mit Außerirdischen gut versteht, einst verbreitete. Muss das alles wirklich so sein und können wir nicht anders?
Nein, für mich ist das kein Schach mehr...bannersr300
Anzeige