Aktenzeichen FB ungeklärt

Der Schachbund bemühte sich mit der am 2. Mai veröffentlichten Nichtentscheidung dem absurden Theater (siehe Warten auf Godot) ein Ende zu setzen.

DSB Schiedsgericht hebt Sperre für Falko Bindrich aus formalen Gründen auf
...
Die aktuelle Entscheidung sei kein Freispruch für Falko Bindrich, sondern die Offenlegung einer bisher unbemerkten, rechtlichen Lücke im Ordnungswerk des DSB und des Bundesliga e.V., die Falko Bindrich zu Gute komme...

Nachtrag 7.5.2013

Der DSB hat auf obiger Seite nun auch die ENTSCHEIDUNG DES SCHIEDSGERICHTS und die PERSÖNLICHEN ÄUSSERUNGEN der beisitzenden Richter des Schiedsgerichts als PDF veröffentlicht!

Antragsgegner: DSB  Einspruchsführer: FB

Zitate aus der Begründung
Die laufende Partie wurde daraufhin für ihn vom Schiedsrichter in Anwendung von Nr. 5.3.4 i.V.m. Nr. 8.1. lit. f der Turnierordnung des Schachbundesliga e.V.als verloren gewertet.
...
Der Antragsgegner sieht aufgrund der geschilderten Vorkommnisse den Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels durch den Einspruchsführer erwiesen.
...
Das Schiedsgericht sieht auch keinen Anlass, die vom Wettkampfschiedsrichter getroffene Tatsachenentscheidung –nämlich die Annahme eines begründeten Tatverdachts gegen den Einspruchsführer i.S.d. Nr. 5.3.4der TO des Schachbundesliga e.V.–in Zweifel zu ziehen.
Ende Nachtrag 7.5.2013

Gelungen ist dies aber nicht, denn durch einen „Freispruch zweiter Klasse“ – entschuldigen Sie bitte diese laienhafte, unjuristische und dennoch wohl am besten treffende Formulierung – schadet man im Endeffekt allen. Bei allen Risiken wäre eine gerichtliche Klärung der sinnvollere Weg gewesen – ist aber leicht gesagt, wenn man die Konsequenzen nicht verantworten muss.

Zu allererst leidet die eigenen Glaubwürdigkeit, denn nicht aufgehoben wurde die Entscheidung des Schiedsrichters die Partie Siebrecht-Bindrich wegen Nichtherausgabe des Smartphone zu nullen. Diese Entscheidung dürfte den Regularien entsprechend auch halten und wurde von Bindrich wohl auch nicht beeinsprucht.

Nach langer Überlegungszeit wurde dann über Bindrich eine zweijährige Sperre verhängt und erst nach dessen Einspruch und noch längerer Zeit wurde diese wieder aufgehoben, obwohl von Anfang an vielen klar war, dass die Regularien – sagen wir es einmal freundlich – nicht ganz optimal formuliert sind.

Verlassen wir nun die Zone der Paragrafen und Regelungen und schauen wir uns das ein wenig populistisch an:

Faktisch – zugegeben etwas einfach formuliert - haben wir jetzt die paradoxe Situation, dass ein Spieler am grünen Tisch eine Partie wegen Betrugsverdacht verloren hat, deswegen aber nicht gesperrt werden kann.

Nun kann man daraus die Lehre ziehen, dass es im Gegensatz zum Fall Natsidis besser ist, sich nicht der unangenehmen Überprüfung zu stellen sondern zu hoffen, dass jemand Ungenauigkeiten in Vereinsregularien findet und man dadurch möglicherweise ohne Strafe davon kommen könnte. Ja – muss man sagen: die Chancen stehen gut, denn was Spitzenanwälten mit Bundesgesetzen gelingt, sollte mit von Funktionärshand gestrickten Regeln locker zu schaffen sein. Wollen wir das – und ist das sinnvoll?

Und schon sind wir bei der entscheidenden Frage: Täter oder Opfer? Nun gibt es dazu in diversen Foren zwei ungefähr gleichlaute Fraktionen: „hängt ihn höher“ und „absolut unschuldig“.

Tatsächlich ist die Frage ob FB ein Täter ist meiner Meinung nach absolut unbeantwortbar, da wohl nur er selbst die Antwort kennt – und alle anderen auf Spekulationen angewiesen sind! FB ein Opfer würde ich jedenfalls bejahen und zwar mehrfach: zuerst wurde er ein Opfer seiner selbst, da er in einer angespannten Situation auch noch längeren Inventionen auch seinen Mannschaftsführers sich für den riskanten Weg entschied sein Smartphone nicht überprüfen zu lassen.

Hätte eine Überprüfung Gewissheit gebracht? Das bleibt auch nur reine Spekulation und wäre abhängig vom technischen Geschick eines Schiedsrichters, denn Datenforensik gehört nicht zum Ausbildungsstandard. Ebenso wenig hätte die Herausgabe der Einloggdaten des Smartphone vom Provider gebracht, usw... Erlauben Sie mir dennoch, dass ich hier kritisch anmerke, dass FB keinerlei Bemühungen unternommen hat, den Anschuldigungen irgendwie durch nachprüfbare Fakten etwas Wind aus den Segeln zu nehmen – aber bitte denken Sie beim Lesen der Zeilen immer daran, dass wir absolut nicht wissen können, ob FB betrogen hat oder nicht.

Das Argument, dass man Fremden keinen Zugriff auf private Daten - egal wie geheimnistragend die sein sollten – geben möchte ist durchaus nachvollziehbar, steht aber im Widerspruch ehrliche Wettkämpfe überprüfbar durchführen zu wollen. Und das geht leider nur durch Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und zieht sich wie ein roter Faden durch viele Sportsbestimmungen. Da kein Funktionär der Welt exekutive Rechte hat, da diese aus gutem Grunde dem Staat vorbehalten sind, und er daher keinerlei Handhabe hat Beweismittel wie ein Smartphone zu konfiszieren, hilft allein die allgemein aus dem Doping bekannte Regelung: Verweigerung ist Schuldeingeständnis! Nicht vergessen: wir wissen immer noch nicht, ob FB betrogen hat oder nicht!!

Nun könnte FB auch ein Opfer dieser Nichtentscheidung werden, denn durch den „Freispruch zweiter Klasse“ inklusive der Vorgeschichten auf schach.de ist zu erwarten, dass ihm die Vorbehalte lebenslang begleiten werden und er nicht auf ein Ende durch Ablauf einer Sperre hoffen darf.

Jetzt stehen wir am Ende des Artikels wo wir schon am Anfang schon waren: vor einem Berg ungeklärter und unklärbarer Fragen und Entscheidungen, die offenbar keine waren und es bleibt ein unsperrbarer Betrugsverdächtiger mit Partieverlust übrig. Und damit es noch komplizierter wird, möchte ich noch in den Raum stellen, dass die FIDE Ethik Kommission doch noch eine Sperre verhängen könnte, um das Chaos zu komplettieren - denn deutsche Verbands- und Vereinsregelungen und deren Gültigkeit spielen dort keinerlei Rolle.

Aus dem Vorwort der FIDE-Regeln:

Eine angeschlossene Föderation hat das Recht, detailliertere Schachregeln einzuführen,
vorausgesetzt, dass diese:

a) in keiner Weise mit den offiziellen Schachregeln der FIDE in Konflikt treten,
b) nur im Gebiet der betreffenden Föderation Anwendung finden,
c) weder für Wettkämpfe, Meisterschaften oder Qualifikationsturniere der FIDE, noch für
Titel- oder Wertungsturniere der FIDE gelten.

Und durch die Krennwurzn jagt noch eine Frage: wäre es vielleicht nicht klüger den Betrug zuzugeben – auch wenn es gar keinen gab und am Klo nur mit der Freundin gesimst wurde, weil die Partie so langweilig war, der Gegner so elendslange nachdachte und die Sehnsucht immer größer wurde? Aber solche realitätsfernen Gedanken hat eben nur eine Krennwurzn: und wenn ja – wer sollte das beweisen?

Denn da wir nichts wissen, bleibt uns nur der Glaube!

Krennwurzn

Anonymer aber dennoch vielen bekannter kritischer Schachösterreicher! Ironisch, sarkastisch und dennoch im Reallife ein netter Mensch - so lautet meine Selbstüberschätzung! Natürlich darf jeder wissen wer die Krennwurzn ist und man darf es auch weitererzählen, aber man sollte es nicht schreiben, denn die Krennwurzn hat so eine abkindliche Freude damit „anonym“ zu sein – lassen wir ihr doch bitte diese Illusion!

Motto: Erfreue Dich am Spiel, nicht an der Ratingzahl! Das Leben ist hart, aber ungerecht (raunzender Ösi)!
 

Kommentare   

#1 Schachorganisator 2013-05-05 08:15
Krennwurzn wäre nicht Krennwurzn, wenn er nicht einen Krimi draus gemacht hätte.
Er hat seine Meinung zum Fall, vermischt mit den Aussagen zur Sache in verschiedenen Foren, zu einem sehr lesenswerten Artikel zusammengefasst.
Man kann zum Fall stehen wie man will. Zumindest nach dem Schiedsspruch -Sperre wird aufgehoben- ist der Fall zwar immer noch nicht geklärt, kann aber mehr oder weniger zu den Akten gelegt werden.
Der DSB hat schon erklärt, dass er ihn akzeptiert, FB wird kaum vor ein Gericht ziehen und die FIDE wird sich raushalten.
+1 #2 Darth Frank 2013-05-05 15:25
Die hatten ihre Hausaufgaben nach dem Fall Natsidis halt nur halb erledigt: Zwar etwas in die TO der BL aufgenommen, aber die Sanktionen dort nicht geregelt. Dann mussten sie die Sanktion an einem Gummiparagraphen aus der DSB-Satzung aufhängen. Das war von vorherein auf dünnem Eis gebaut. Mit dem Passus könnte man auch eine Sperre begründen, wenn einer besoffen zur Partie kommt.

Wenn man mit Sicherheit vor Gericht unterliegen wird wäre es dumm, zu klagen. Das hat nichts mit fehlendem Mut zu tun. Ein Gutes hat die Sache aber. Man wird (hoffentlich) die Regeln überarbeiten und dann kann das zukünftig in der Form nicht mehr passieren.

Zur Entschuldigung von BL und DSB: Mit so viel Chuzpe wie von FB hatten die wahrscheinlich nicht gerechnet.
+1 #3 Krennwurzn 2013-05-05 15:57
zitiere Darth Frank:
Die hatten ihre Hausaufgaben nach dem Fall Natsidis halt nur halb erledigt...


In einer Info aus dem Dez 2011 ist zu lesen:

Zitat:
Ebenso wie die Verweigerung
der Doping-Kontrolle einem mit Sperre ahndbaren
Verstoß gegen die Doping-Regeln gleichsteht, so
muss auch die Weigerung, sich und das elektronische
Gerät bei begründetem Verdacht kontrollieren
zu lassen, dem Betrug gleichgestellt werde.

Quelle:www.schachbund.de/intern/praesidium/turnierdirektor/SpLInfo1103_111204.pdf
aber der Passus fand erst in die aktuelle Version von Mai 2012 Eingang in die Turnierordnung - vorher war die Version von Juni 2011 gültig.

Speed kills :-x
#4 marcchan 2013-05-05 17:17
Wer unerlaubte Hilfsmittel bei einer Schachpartie verwendet, sollte in keiner Schachmannschaft mehr aufgestellt werden. Ich selbst würde meine Zeit ungern zusammen mit solchen Typen im Team verbringen müssen.

Ob die Schachbundesliga sich bewusst ist, dass sie dem Charakter solcher Spieler keinen Nährboden bereiten sollte?
#5 Schachorganisator 2013-05-05 19:41
Darth Frank:
Zitat:
Die hatten ihre Hausaufgaben nach dem Fall Natsidis halt nur halb erledigt...
In der von Krennwurzn genannten Quelle sind die "Hausaufgaben" aufgeführt, die die Bundesspielkommission sich gestellt hat und an Änderungen für TO und Satzung vorgeschlagen wurde.
Das kann jeder selbst lesen und sich ein Urteil darüber bilden, welche Hausaufgabe denn nicht erfüllt wurde.
Dass nun das Schiedsgericht anderer Meinung war - da möchte ich mich eines Urteils enthalten.
#6 belphegor2012 2013-05-07 10:38
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist nachvollziehbar; denn einer richterlichen Prüfung hätte die verhängte Strafe des DSB unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich nicht stand gehalten.

Ich bin seit über 20 Jahren nicht mehr in der Schachorganisation tätig, aber eines wird mir klar: An der Schwerfälligkeit in den Organisationsstrukturen des DSB hat sich nicht viel verändert. Bereits nach dem Fall 'Natsidis' hätten die Hausaufgaben gemacht werden müssen und das gründlich; denn es war abzusehen, dass die dabei aufgetretenen Problemstellungen weiter zunehmen würden. Das dies nicht ausreichend geschah ist um so mehr verwunderlich, wo doch auf wichtigen Positionen in den Gremien des DSB eigentlich genug juristische Kompetenz (Richter etc.)vorhanden sein sollte.

Das jetzige Ergebnis ist aus meiner Sicht eine Blamage für das Präsidium und die für den Spielbetrieb Verantwortlichen.Funktionäre.

Aber ein weiterer Aspekt erscheint mir noch wichtig. Die Schiedsrichterausbildung muss besser auf solche Problemstellungen ausgerichtet werden. Täuschungsversuche (auch ohne Smartphone) kamen auch vor 25 Jahren als ich noch als Internationaler FIDE Schiedsrichter tätig war, immer wieder einmal vor. Doch meistens kann man solche Spieler im Laufe eines Turnieres sehr schnell identifizieren und genauer beobachten. Ein praktisches Beispiel hierfür erlebte ich bei der DEM in Bonn, wo ich nach 20 Jahren Schach-Abstinenz als Kiebitz vorbeischaute. Ich sah mir die Runden 5-9 an. Ich kannte Funktionäre und Spieler nur noch aus den Zeitungen und dem Internet und war wirklich überrascht wie unbedarft die Schiedsrichter das Turnier beobachteten. Der Fall Natsidis hätte viel früher aufgedeckt werden können; denn bei der ersten von mir besuchten Runde fiel mir dieser Spieler auf und am Ende der Runde war mir klar, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Hierfür hätte es nur kritischer und aufmerksamer Schiedsrichteraugen bedurft. Regelkunde ist sehr wichtig, aber Einfühlungsvermögen und Autorität des Schiedsrichters sind nicht minder wichtige Aspekte.

Auch wenn FB nunmehr wieder unbedarft weiter spielen kann, wird es in der Realität für Ihn sicherlich sehr schwer; denn er wird sich immer wieder von seinen Gegnern die Frage gefallen lassen müssen: GEGEN WELCHEN COMPUTER SPIELE ICH DENN HEUTE ??
+1 #7 Krennwurzn 2013-05-07 11:20
Nachtrag 7.5.2013

Der DSB hat auf obiger Seite nun auch die ENTSCHEIDUNG DES SCHIEDSGERICHTS und die PERSÖNLICHEN ÄUSSERUNGEN der beisitzenden Richter des Schiedsgerichts als PDF veröffentlicht!

Links:

recht.schachbund.de/pdf_dateien/E-Schiedsgericht_20130502.pdf

recht.schachbund.de/pdf_dateien/pers_Stellungnahme_beisitzende_Richter.pdf

Nachtrag auch in den Artikel eingearbeitet

So richtig zufrieden kann aber auch FB mit dieser Entscheidung nicht sein, denn es ist u.a zu lesen:

Antragsgegner: DSB
Einspruchsführer: FB
Zitat:
Die laufende Partie wurde daraufhin für ihn vom Schiedsrichter in Anwendung von Nr. 5.3.4 i.V.m. Nr. 8.1. lit. f der Turnierordnung des Schachbundesliga e.V.als verloren gewertet.
...
Der Antragsgegner sieht aufgrund der geschilderten Vorkommnisse den Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels durch den Einspruchsführer erwiesen.
...
Das Schiedsgericht sieht auch keinen Anlass, die vom Wettkampfschiedsrichter getroffene Tatsachenentscheidung –nämlich die Annahme eines begründeten Tatverdachts gegen den Einspruchsführer i.S.d. Nr. 5.3.4der TO des Schachbundesliga e.V.–in Zweifel zu ziehen.
Vereinfacht gesagt nur weil FB nicht direkt Mitglied des DSB ist, das sind nur die Landesverbände und die Strafbestimmungen nicht in den untergeordneten Satzungen aufgeführt sind, musste die Sperre aufgehoben werden.
#8 Schachorganisator 2013-05-07 15:59
Krennwurzn schreibt:
Zitat:
Vereinfacht gesagt nur weil FB nicht direkt Mitglied des DSB ist, das sind nur die Landesverbände und die Strafbestimmungen nicht in den untergeordneten Satzungen aufgeführt sind, musste die Sperre aufgehoben werden.
So könnten man die Begründung lesen ...

Fraglich ist allerdings, ob das die einzige Begründung ist oder aber die am ehesten für alle tragbare Begründung.
Wie vom SG mitgeteilt, gab es ja offensichtlich mehrere Bemühungen, zu einem Vergleich zu kommen.
Da wäre schon interessant, was da so zur Disposition gestanden hat.
#9 Gerald Fix 2013-05-10 16:36
hilft allein die allgemein aus dem Doping bekannte Regelung: Verweigerung ist Schuldeingeständnis!

Ich glaube nicht, dass das so ist. Die Doping-Bestimmungen sehen vor, dass sich ein Sportler ganz bestimmten Regeln unterwirft. Tut er das nicht, dann stellt sich die Frage nach dem Doping gar nicht mehr. Der Beschuldigte hat bereits die niedrigere Hürde gerissen.

Genauso ist es beim Smartphone-Verbot. Wenn das Mitführen von Smartphones verboten ist, dann geht es bei einem Verstoß überhaupt nicht mehr um die Frage, ob da jemand betrogen hat. Es geht dann auch nicht mehr um die Schutzwürdigkeit von Daten oder um die Möglichkeit, ob Gelegenheit zum Missbrauch gegeben war.
#10 Schachorganisator 2013-05-10 19:27
Verbieten des Mitführens von Handys, das steht nicht erstmalig zur Diskussion. Da soll auch wieder eine FIDE-Regel greifen, die eine Mitnahme nur mit Zustimmung des SR gestattet.
Da soll ja in der nächsten Saison noch eine Festlegung seitens des DSB kommen (verschließbares Behältnis)..
Die Frage ist nur, was passiert, wenn jemand trotz Verbot ein Handy mit in das Turnerareal nimmt?
Da muss es schon eine hieb- und stichfeste Regelung geben, wenn da z.B. eine 2-jährige Spielsperre als Bestrafung stehen soll.
+1 #11 Krennwurzn 2013-05-10 19:59
Das Problem ist ja nicht was verboten wird, sondern wie man es kontrollieren kann - ohne gegen gesetzliche Bestimmungen (Menschenrechte) zu verstoßen!

Kein Schiedsrichter darf zB ohne meine Zustimmung meine Taschen durchsuchen - geschweige denn Leibesvisitationen durchführen - etc!!

(Ich sage: ich habe kein Handy mit - Du sagst: ich seh was in Deiner Hosentasche - ich sage: es ist ein Zigarettenetui - FERTIG)
#12 Schachorganisator 2013-05-10 20:36
Zitat:
Das Problem ist ja nicht was verboten wird, sondern wie man es kontrollieren kann - ohne gegen gesetzliche Bestimmungen (Menschenrechte) zu verstoßen!
Das könnte man wie in der 1.Bundesliga formulieren.
FB hat zwar eine Handykontrolle abgelehnt, musste da aber die Strafe -Partieverlust- einstecken. Ob er ggf. eine Taschen- oder Kleidungskontrolle hingenommen hätte- sehr zweifelhaft.
-1 #13 Gerald Fix 2013-05-11 13:54
@#F10 Schachorganisator
Zweifellos dient ein Handyverbot zuallererst dazu, das man etwas Greifbares zum Bestrafen hat. Aber sehen Sie eine andere Möglichkeit? Betrugsnachweise in solchen Fällen werden Sie nicht so führen können, dass sie rechtsstaatlichen Kriterien genügen.

@#F11 Krennwurzn
Das ist keine Frage der Menschenrechte, da es kein Menschenrecht gibt, an einem bestimmten Schachturnier teilnehmen zu können. Es ist eine Frage der Regeln oder der Ausschreibung. Und es ist natürlich eine Frage der Organisation, solche Kontrollen zu ermöglichen. (Das hatten wir schon: Praktisch kein Schiedsrichter kann solche Kontrollen effektiv durchführen.)
+1 #14 Krennwurzn 2013-05-11 15:34
zitiere Gerald Fix:
.. eine Frage der Organisation, solche Kontrollen zu ermöglichen...

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Und wer sorgt für die Durchsetzbarkeit (mit welchem Recht)!

Beispiel: Wenn ich Dir 10 Euro schulde, dann kannst Du Dir die auch nicht einfach aus meiner Hosentasche herausnehmen ohne selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten!
#15 Gerald Fix 2013-05-11 16:29
@Krennwurzn

Es ist legal, in einer Ausschreibung den Passus aufzunehmen, dass ein Spieler, der sich nicht durchsuchen lässt, vom Turnier ausgeschlossen wird. Es zwingt einen ja niemand, so ein Turnier mitzuspielen.
Man kann das (wie auch das Auffinden eines Handys) mit einer 2- oder 3-Strike-Regel verknüpfen, die bei Wiederholung Sperren vorsieht.

Darauf läuft doch alles hinaus: Es werden formelle Hürden aufgestellt, die das Betrügen verhinden sollen. Letztendlich geht es dann bei der Bestrafung um die Formalien und das freut jeden Juristen, weil's einfach ist.

Zur Durchsetzung: Daran wird es vielleicht scheitern. Ich halte das für den problematischsten Teil. Sowohl bei (z. B.) Leibesvisitationen in Stadien als auch bei Dopingkorntrollen werden Fachleute tätig (Security-Personal, Ärzte). Schiedsrichter nehmen solche Aufgaben nirgends wahr. Wowereit.
#16 Krennwurzn 2013-05-11 17:02
zitiere Gerald Fix:
Es ist legal, in einer Ausschreibung den Passus aufzunehmen, dass ein Spieler, der sich nicht durchsuchen lässt, vom Turnier ausgeschlossen wird.


Dann sind wir doch im Endeffekt beim von mir angesprochenen:Zitat:
hilft allein die allgemein aus dem Doping bekannte Regelung: Verweigerung ist Schuldeingeständnis!
auch wenn man das "mehrstufig" oder über "Formalien" erreichen sollte.
#17 Schachorganisator 2013-05-11 17:15
Auch wenn das Problem insgesamt nicht so schlimm scheint, wie es einige wenige Beispiele zeigen, muss man doch präventiv tätig werden.
Schließlich kennt niemand die Dunkelziffer.
Generelles Handyverbot wäre eine wichtige Sache.
Mögliche Durchsuchung: das würde das Handyverbot stützen, wobei das schon eine problematische Sache ist.
Beide Maßnahmen hätten aber im Fall Ivanov nichts gebracht, wenn er tatsä#chlich betrogen hat.
Dafür gibt es aber eine Extra-Thread.
#18 Krennwurzn 2013-05-19 00:45
Sperre zwar aufgehoben, dennoch aber nachvollziehbare Konsequenz vom SC Eppingen in der Causa FB ...

Zitat:
Auf den jungen Ostdeutschen Falko Bindrich, der fünf Jahre lang für Eppingen spielte, verzichtet der SC Eppingen.
Quelle: http://www.schachclub-eppingen.de/blog/2013/05/13/schachbundesliga-11/
#19 Schachorganisator 2013-05-19 08:15
Naja, FB ist von der ELO her der 13. im Team.
Da lässt sich leicht verzichten, ohne dass es an die Substanz geht.
#20 Krennwurzn 2013-05-19 11:11
Ja das stimmt, Schachorganisator, es wird spannend, ob ein Bundesligateam das Risiko FB eingehen wird - Hohenems in Österreich hatte (hat) damit kein Problem!
#21 Schachorganisator 2013-05-19 20:26
Natürlich ist es mit FB ein Risiko, obwohl ja künftig klare Festlegungen im Regelwerk kommen sollen.
Es gibt Bundesliga-Mannschaften wie z.B. die Berliner, die sicherlich froh wären, eine ELO 2532 in ihren Reihen zu haben.
Mittlerweile hat er aktuell eine 2543.

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Zahlen richtiggestellt durch Krennwurzn
#22 Krennwurzn 2013-08-06 17:03
Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Dokument aus dem Jahre 2007 indem der DSB auf die Problematik der einzelvertraglichen Unterwerfung des Spielers unter das Regelwerk des Deutschen Schachbundes hingewiesen wird.

Quelle: recht.schachbund.de/pdf_dateien/03_07_2007_sanktionsm-366glichkeiten.pdf

Umgesetzt hat man ...

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